Verfahren und Änderungen im F-Plan

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) und seine Änderungen erfolgen in einem Verfahren, das dem zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ähnelt.

Im Gegensatz zu Bebauungsplänen bedürfen Flächennutzungspläne zusätzlich der Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, bevor sie wirksam werden können.

Der derzeit geltende Flächennutzungsplan der Stadt Neumünster ist im Jahre 1992 in Kraft getreten und wurde seitdem in über 50 Änderungsverfahren den aktuellen Anforderungen angepasst.

Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen

Die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen unterliegt einem streng geregelten Verfahren, dessen einzelne Schritte durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben sind:

Zunächst werden die Bürger/-innen im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsvarianten und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Diese sogenannte Bürgeranhörung wird in der Regel im Rahmen einer Stadtteilbeiratssitzung, in der der Fachdienst Stadtplanung vorträgt, durchgeführt. Im Anschluss an den Vortrag wird den Bürger/-innen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Bürgeranhörung wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben sowie auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter "Amtliche Bekanntmachungen".

Zusätzlich zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die in ihren Aufgabenbereichen berührten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Kirchen, Versorgungsunternehmen, etc.) möglichst frühzeitig zu den Planungsabsichten gehört werden. Diese frühzeitige Behördenbeteiligung ist von besonderer Bedeutung für die Bestimmung des Umfangs und des Inhalts der Umweltprüfung, die zu fast jeder Bauleitplanung durchzuführen ist.

In der zweiten Beteiligungsstufe wird der ausgearbeitete Entwurf des Bauleitplanes für die Dauer von mindestens einem Monat in den Räumen des Fachdienstes Stadtplanung in der Brachenfelder Straße 1 bis 3 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung vorgebracht werden. Auch auf die Entwurfsauslegung wird durch eine Bekanntmachung in der Presse hingewiesen und die Planentwürfe werden auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Parallel zu der öffentlichen Auslegung werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s.o.) erneut beteiligt.

Nach der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sind die eingegangenen Stellungnahmen zu sammeln. Die Ratsversammlung muss dann für die einzelnen Anregungen befinden, ob und inwieweit diese berücksichtigt werden können; hierbei sind öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Ergeben sich hierdurch Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, so muss eine erneute Beteiligung erfolgen. Dabei können zum Beispiel die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden.

Danach wird der Bauleitplan abschließend beschlossen. Hier ergeben sich zwei Unterschiede im Verfahren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen: Ein Bebauungsplan wird – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – als Satzung beschlossen und erreicht somit den Status eines Ortsrechts. Des weiteren bedarf der Flächennutzungsplan einer Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, der Bebauungsplan jedoch nicht, sofern sich seine Festsetzungen aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Der beschlossene bzw. genehmigte Flächennutzungsplan bzw. dessen Änderung wird anschließend bekanntgemacht und hierdurch wirksam. Jede Person kann ihn dann auf Dauer beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und sich über seinen Inhalt informieren.

Ob im Rahmen der nächsten Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses oder der Ratsversammlung Beschlüsse über Bauleitpläne gefasst werden sollen, erfahren Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Neumünster.

Haben Sie noch Fragen zum Bauleitplanverfahren?

Frau Krüger
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Herr Meer
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  • Für weitergehende baurechtliche Informationen und Beratungen, insbesondere im Zusammenhang mit konkreten Bauvorhaben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauaufsicht.

Hier sehen Sie alle derzeitigen Änderungen des Flächennutzungsplanes auf einen Blick. Sie sind dem jeweiligen Bebauungsplan auf der Seite "Rechtskräftige Bebauungspläne" zugeordnet.

Übersicht: