Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 267 A „Ortskern Gadeland"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Stadtteil: Gadeland
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 267A „Ortskern Gadeland“ für das Gebiet zwischen Segeberger Straße, Kummerfelder Straße und Grote Twiet im Stadtteil Gadeland gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, eine ortsangemessene Fortentwicklung des Ortskerns zu ermöglichen, einschließlich des in Planung befindliche Ärzte- und Geschäftshaus sowie die Möglichkeit weitere Wohngebäude zu errichten. Mit dem Bebauungsplan soll dafür die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt öffentlich aus und kann nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Zeit: | 08.04.2021 bis 10.05.2021 während folgender Zeiten montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ort: | Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung Brachenfelder Straße 1 - 3 (Erdgeschoss) |
Die ausgelegten Planunterlagen umfassen:
- den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 276A „Ortskern Gadeland“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B),
- der Entwurf der dazugehörigen Begründung,
- Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 03. September 2020,
- die faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzprüfung, BBS, Kiel, 03. Februar 2021,
- den landschaftspflegerischen Fachbeitrag und Grünordnung, BBS, Kiel, 03. Februar 2021,
- die lärmtechnische Untersuchung (Gewerbelärm), WVK, Neumünster, 22. Januar 2021,
- die lärmtechnische Untersuchung (Verkehr), WVK, Neumünster, 22. Januar 2021,
- das Verkehrsgutachten, WVK, Neumünster, 25. Januar 2021.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen nach vorheriger Anmeldung eingesehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung (04321 942 2881 oder 04321 942-0) zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren können Stellungnahmen auch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de gesendet werden.
Hinweis
Die Inhalte unter "Beteiligung der Öffentlichkeit" werden nach Ablauf ihrer Auslegungs- bzw. Beteiligungsfrist gelöscht.