Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 186 A "Färberstraße/Luisenstraße"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadtteile: Böcklersiedlung-Bugenhagen und Stadtmitte
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186A „Färberstraße/Luisenstraße“ für das Gebiet zwischen Färberstraße, Luisenstraße, Steinmetzstraße und Roonstraße in den Stadtteilen Böcklersiedlung-Bugenhagen und Stadtmitte gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den dringend benötigten Erweiterungsbau der Wilhelm-Tanck-Schule zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt öffentlich aus und kann nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Zeit: | 21.12.2020 bis 29.01.2021 während folgender Zeiten montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ort: | Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung Brachenfelder Straße 1 - 3 (Erdgeschoss) |
Die ausgelegten Planunterlagen umfassen:
- den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186A „Färberstraße/Luisenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
- der Entwurf der dazugehörigen Begründung,
- Niederschrift zur Bürgeranhörung vom 15. September 2020
- Schalltechnische Untersuchung, M+O Immissionsschutz, Oststeinbeck, 01. Okt. 2020
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen nach vorheriger Anmeldung einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung (04321 942 2881 oder 04321 942-0) zur Niederschrift abgeben. Des Weiteren können Stellungnahmen auch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de gesendet werden.
Hinweis
Die Inhalte unter "Beteiligung der Öffentlichkeit" werden nach Ablauf ihrer Auslegungs- bzw. Beteiligungsfrist gelöscht.