Bebauungsplan Nr. 147
Östlich Rendsburger Straße/Heider Bahn
Geltungsbereich: Gebiet östlich der Rendsburger Straße zwischen den Bahnanlagen und der Straßenunterführung am Hauptbahnhof
Stadtteil: Stadtmitte
Straße: Rendsburger Straße
Rechtskräftig seit: 02.04.2009
Planungsziel: Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben entsprechend den Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Neumünster
Folgende Dokumente stehen als PDF-Dateien zur Verfügung:
- Satzung - 849 KB
- Begründung - 1 MB