Europawahl am 09. Juni 2024

Briefwahlunterlagen beantragen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, sowie alle die über die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind
  • in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Bei einem Umzug (Neuanmeldung oder Ummeldung) bekommen Sie Informationen von der Meldebehörde.

Hier können Sie vom 28.04.2024 bis zum 04.06.2024, 10:00 Uhr die Briefwahlunterlagen für die Europawahl 2024 für die Stadt Neumünster, die Gemeinde Bönebüttel und die Gemeinde Wasbek online beantragen.

Noch einfacher geht es, wenn Sie den QR-Code auf ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 19.05.2024 zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sein müssen, damit Sie den Service nutzen können.

 

 

 

Sie können die Briefwahlunterlagen per Brief mit dem Antrag auf einen Wahlschein auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Bitte senden Sie den Antrag an folgenden Anschrift:

Stadt Neumünster, -Wahlangelegenheiten-, Großflecken 63 in 24534 Neumünster

Bitte beachten Sie, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sein müssen, damit Sie den Service nutzen können.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich in unserem Briefwahlbüro beantragen und auch direkt dort wählen. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder die Wahlbenachrichtigung. Das Briefwahlbüro befindet sich im Neuen Rathaus, Großflecken 59 in der 2. Etage, Südflügel, Zimmer 2.5, 24534 Neumünster.

Hier können Sie die Unterlagen vom 29.04.2024 bis 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragen.

Öffnungszeiten: 
Montag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag08:00 – 14:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr

 

Sofern Sie die Unterlagen nicht persönlich beantragen, muss eine schriftliche Vollmacht voliegen, die persönlich Unterschrieben wurde. Bitte beachten Sie, dass eine Person nicht mehr als vier Wahlscheine in Empfang nehmen darf.

Briefwahlausgabestelle

Die Briefwahlausgabestelle der Stadt Neumünster für die Europawahl 2024 öffnet zu den unten angegebenen Öffnungszeiten. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen, in Empfang nehmen und  direkt vor Ort wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Öffnungszeiten: 
Montag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag08:00 – 14:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr
Freitag08:00 – 12:00 Uhr