Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)

... in Einrichtungen der Stadt Neumünster

Die Stadt Neumünster bietet insgesamt zehn Plätze für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) im Bereich der Kindertagesstätten und der Fröbelschule sowie einen Platz FSJ Politik im Kinder- und Jugendbüro an.

Interesse?

Ansprechpartnerin für das freiwillige soziale Jahr ausschließlich für die oben angegebenen Einrichtungen der Stadt Neumünster ist:

Kristina Fund
Fachdienst Personal
Arbeitsgruppe Aus-, Fort- und Weiterbildung, Personalentwicklung
Großflecken 59
24534 Neumünster
(Neues Rathaus, 3. Etage, Nordflügel, Zimmer 3.94)
Telefon 04321 942  2442
E-Mail

 

Adressen weiterer Träger in Schleswig-Holstein können beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Postfach 1121, 24100 Kiel, Telefon 0431 9880, erfragt werden.

Wegweiser für das FSJ von A bis Z

... Altersgrenze
Teilnehmen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) können Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.

... Ausweis
Jede/r Freiwilligendienstleistende erhält nach Abschluss der Vereinbarung einen Freiwilligendienstausweis, mit dem er oder sie Vergünstigungen erhält.

... Bewerbung
Interessiert?
Dann schaue in die aktuellen Ausschreibungen und bewirb dich über das Online-Portal.

... Dauer
Das Freiwillige Soziale Jahr wird bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Die Einstellung erfolgt meist zwischen dem 01.08. und 01.09. eines Jahres (abhängig von den Schulferien bzw. den Schließzeiten der Einrichtungen). Das FSJ endet dann am 31.07. des Folgejahres.

... Einsatzzeiten
Diese richten sich nach den Arbeitszeiten in den Kindertagesstätten, der Schule bzw. des Kinder- und Jugendbüros. Die Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden wöchentlich. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Die Seminarzeiten gelten als Arbeitszeit.

... Fahrtkosten
Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ dieselben Ermäßigungen wie Schüler, Studenten und Auszubildende. Die Stadt Neumünster zahlt den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern monatlich eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 50,00 €.

... Kindergeld
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen ein FSJ ableisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.

... Kostenerstattung
Die Träger, bei denen die Jugendlichen ihr FSJ ableisten, dürfen nach dem „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten -JFDG“ nur Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld zur Verfügung stellen. Die Stadt Neumünster zahlt monatlich das gesetzlich vorgesehene Taschengeld, ein Verpflegungsgeld für die Mittagsverpflegung, sowie eine Fahrtkostenpauschale und übernimmt außerdem die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

... Krankenversicherung
Freiwillige im FSJ werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht für die Zeit des Freiwilligendienstes und kann - zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums - wieder aufleben. Gleiches gilt im Übrigen auch bei beihilfefähigen Kindern von Beamten. Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes "ruhend" gestellt werden kann, muss mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung vor dem FSJ geklärt werden.

... Krankheitsfall
Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von sechs Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt.

... Kündigung
Freiwillige verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer ihres Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei Erhalt eines Studien oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen müssen über die Einsatzstelle schriftlich erfolgen.

... Orte des praktischen Einsatzes
Die Stadt Neumünster bietet insgesamt 11 FSJ-Einsatzplätze an und zwar 9 Stellen in verschiedenen Kindertagesstätten, 1 Platz in der Fröbelschule und 1 Platz im Kinder- und Jugendbüro.

... pädagogische Betreuung
Die pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anleitung und die individuelle Betreuung der Freiwilligen durch eine pädagogische Fachkraft der Stadt Neumünster und die Seminararbeit (siehe S wie Seminar).

... Probezeit
Die ersten 6 Wochen des FSJ gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann die Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 

... Seminare
Der Gesetzgeber schreibt für das FSJ im Inland ein Einführungs-, ein Zwischen-, und ein Abschlussseminar mit einer Mindestdauer von je fünf Tagen vor. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am FSJ 25 Seminartage. (§ 5 Abs. 2 JFDG)

... Sozialversicherungsbeiträge
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, d.h. sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Die abzuführenden Beiträge werden von der Stadt Neumünster gezahlt. Obwohl die für die Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung maßgebliche Geringfügigkeitsgrenze mit dem Taschengeld, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten, unterschritten werden kann, schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Als Berechnungsgrundlage dienen Taschengeld plus Wert der Sachbezüge (Verpflegung).

... Taschengeld
Das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten können, soll nach dem „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ „angemessen“ sein. Dabei ist im Gesetz lediglich die Höchstgrenze für ein Taschengeld festgelegt. Sie richtet sich nach der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Höchstgrenze sind sechs Prozent dieses Betrages.
Die Stadt Neumünster zahlt ein Taschengeld in Höhe von 400,00 € monatlich.

... Unterkunft
Eine Unterkunft wird bei der Stadt Neumünster nicht gestellt. 

... Urlaub
Der Erholungsurlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Für Jugendliche unter 18 Jahren sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechend anzuwenden.
Bei einem FSJ von 12 Monaten beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage.

... Vereinbarung
Die Stadt Neumünster und die Freiwillige oder der Freiwillige schließen vor Beginn des freiwilligen Dienstes eine schriftliche Vereinbarung ab. Sie muss enthalten:

  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift der Freiwilligen oder des Freiwilligen,
  • die Bezeichnung des Trägers des freiwilligen Dienstes,
  • die Angabe des Zeitraumes, für den die Freiwillige oder der Freiwillige sich zum freiwilligen Dienst verpflichtet hat, sowie Regelungen zur vorzeitigen Beendigung des Dienstes,
  • die Erklärung, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes während der Durchführung des freiwilligen Dienstes beachtet werden,
  • die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld,
  • die Angabe der Urlaubstage ( § 11 JFDG)

Darüber hinaus sollten geregelt sein:

  • tägliche Arbeitszeit,
  • Einsatzstelle,
  • Teilnahmepflicht und Freistellung hinsichtlich der begleitenden Maßnahmen,
  • Ausstellung von Bescheinigungen und Erteilung eines Zeugnisses,
  • Verschwiegenheitspflicht der Freiwilligen oder des Freiwilligen.

... Verpflegung
Die Stadt Neumünster zahlt zusätzlich zum Taschengeld ein Verpflegungsgeld in Höhe von 75,00 Euro monatlich für die Mittagsverpflegung.
 

... Waisenrente
Die Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) wird für die Dauer der Teilnahme am FSJ weitergezahlt. ( § 9 JFDG)

... Zeugnis
Bei Beendigung des freiwilligen Dienstes kann die Freiwillige oder der Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. In das Zeugnis sind berufsqualifizierende Merkmale des freiwilligen Dienstes aufzunehmen. (§ 11 (4) JFDG).