Amtliche Bekanntmachung
Die Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 20.04.2026 ist in diesem Dokument einzusehen.
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und erstätzt somit die Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 18. Dezember 2025.