Die Neufassung der Entgeltordnung für die Inanspruchnahme des TBZ können Sie in der amtlichen Bekanntmachung einsehen.
Zu einem späteren Zeitpunkt finden Sie diese Entgeltordnung dauerhaft auf unserer Webseite unter der Rubrik Ortsrecht.
Die Neufassung der Entgeltordnung für die Inanspruchnahme des TBZ können Sie in der amtlichen Bekanntmachung einsehen.
Zu einem späteren Zeitpunkt finden Sie diese Entgeltordnung dauerhaft auf unserer Webseite unter der Rubrik Ortsrecht.