Bildung eines Wahlausschusses

Amtliche Bekanntmachung

Für die im Mai 2023 stattfindende Gemeindewahl bedarf es der Bildung eines Wahlausschusses.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und jeweils acht von der Ratsversammlung gewählten Beisitzerinnen und Beisitzern; für jeden/jede Beisitzer/-in ist eine/ein Stellvertreter/-in zu wählen. Die in der Stadt Neumünster vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, der Stadt Neumünster, Fachdienst 32, Großflecken 63, 24534 Neumünster, bis spätestens zum 24. Juni 2022 in Neumünster schriftliche Vorschläge wahlberechtigter Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer bzw. deren Stellvertreter/-innen vorzuschlagen. Die Vorgeschlagenen dürfen nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen später einzureichenden Wahlvorschlag sein.

Neumünster, den 23.05.2022  

Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Wahlangelegenheiten