Badegewässerverordnung 2023

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 11 der Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) des Landes Schleswig-Holstein vom 09. April 2008.

Der Fachdienst Gesundheit beabsichtigt im Benehmen mit dem Fachdienst Umwelt und Bauaufsicht und dem Fachdienst Schule, Jugend, Kultur und Sport die Badestellen

Einfelder See „Schanze“,
Einfelder See „Minigolfplatz“,
Einfelder See „Dorfbucht-Einfeld“
und
Baggersee Reimers, Gartenstadt

für die Badesaison 2023 (01.Juni bis 15. September) zum 15. März 2023 gemäß §13 der Badegewässerverordnung an das Land für soziale Dienste ( LAsD ) zu melden.

Die Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich Neumünster und werden gemäß den Vorgaben der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer des Landes Schleswig-Holstein (Badegewässerverordnung) überwacht.

Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Gesundheit