Abwassersatzung 2021

Amtliche Bekanntmachung

Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neumünster (Abwassersatzung) vom 18.11.2021

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schles-wig-Holstein (GO) in der Fassung v. 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz v. 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis Abs. 7, 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, Abs. 2 bis Abs. 7, 9 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) v. 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz v. 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), sowie der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Aus-führung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung v. 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) und der §§ 44 und 45 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung v. 13. Novem-ber 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 352), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 14.09.2021 und mit Genehmigung der unteren Wasserbehörde folgende Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neumünster (Abwassersatzung) erlassen:

Inhaltsübersicht

I. Abschnitt:    Abwasserbeseitigungseinrichtungen
§ 1    Abwasserbeseitigungspflicht
§ 2    Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungspflicht
§ 3    Übertragung der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht
§ 4    Öffentliche Einrichtungen
§ 5    Bestandteile der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen
§ 6    Begriffsbestimmungen

II. Abschnitt:    Anschluss- und Benutzungsrecht/Anschluss- und Benutzungszwang
§ 7    Anschluss- und Benutzungsrecht
§ 8    Ausschluss und Beschränkung des Anschlussrechts
§ 9    Ausschluss und Beschränkung des Benutzungsrechts
§ 10    Anschluss- und Benutzungszwang
§ 11    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
§ 12    Antragsverfahren
§ 13    Anzeige, Anschlussgenehmigung, Abnahmeverfahren

III. Abschnitt: Grundstücksanschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen
§ 14    Anzahl und Ausführung der Grundstücksanschlusskanäle
§ 15    Bau und Unterhaltung der Grundstücksanschlusskanäle
§ 16    Grundstücksentwässerungsanlage
§ 17    Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage    
§ 18    Sicherung gegen Rückstau

IV. Abschnitt: Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
§ 19    Bau, Betrieb und Überwachung
§ 20    Einbringungsverbote
§ 21    Entleerung

V. Abschnitt: Grundstücksbenutzung
§ 22        Zutrittsrecht

VI. Abschnitt: Beiträge. Kosten und Benutzungsgebühren
§ 23    Beiträge und Benutzungsgebühren
§ 24    Kostenerstattung

VII. Abschnitt: Schlussvorschriften
§ 25    Maßnahmen an der öffentlichen Abwasseranlage
§ 26    Anzeigepflichten
§ 27    Altanlagen
§ 28    Haftung
§ 29    Ordnungswidrigkeiten
§ 30    Datenschutz
§ 31    Inkrafttreten

§ 31    Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neumünster vom 14.12.2010 außer Kraft.
Die Genehmigung nach § 45 Absatz 1 LWG wurde am 29.10.2021 durch die untere Wasserbehörde erteilt.

Neumünster, den 18.11.2021

Bergmann
Oberbürgermeister