Stadtentwässerung

Technisches Betriebszentrum
Niebüller Straße 90 • 24537 Neumünster
Telefon 04321 942 2900
Telefax 04321 942 2921
E-Mail

Akute Probleme mit der Abwasserentsorgung?

Akute Probleme mit der Abwasserentsorgung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung? Dann erreichen Sie das TBZ von Montag bis Donnerstag bis 20:30 Uhr und am Freitag bis 18:30 Uhr unter der Telefonnummer 04321  942 2913.

Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen. Nennen Sie Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und die Art der Störung!

Unser Anrufbeantworter wird täglich um 22:00 Uhr, am Samstag und Sonntag auch um 16:00 Uhr abgehört. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Bedenken Sie aber bitte, dass das TBZ nur für Verstopfungen im öffentlichen Netz zuständig ist.

Bei unmittelbaren Gefahren für die Umwelt wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr unter der Rufnummer 04321 33220 bzw. den Notruf 112.

Kanalisation

Das Abwasser der Stadt Neumünster wird überwiegend im Trennsystem (separate Kanäle für Schmutz- und Regenwasser) erfasst. In Neumünster gibt es ca. 250 km Schmutzwasserkanäle und in der Innenstadt noch ca. 40 km Mischwasserkanäle. Über das Stadtgebiet sind ca. 70 Pumpstationen verteilt, um das Abwasser anzuheben. Das Schmutzwasser gelangt zur Kläranlage und wird dort gereinigt. Das Regenwasser wird in die Gewässer abgeleitet.
Da die meisten Straßen an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind, dürfen Sie Putz- und Waschwasser nicht einfach in den nächsten Straßengully kippen oder Ihr Auto auf der Straße mit Reinigungsmittel waschen. Die Wasch- und Reinigungsmittel und Schmutzbestandteile gelangen ohne weitere Reinigung direkt in ein Gewässer und schaden Pflanzen und Tieren.

Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerungsanlagen sind Einrichtungen und Anlagen, die der Sammlung, Speicherung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers in Gebäuden und auf Grundstücken bis zum Grundstücksanschluss dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser über den Grundstücksanschluss dem öffentlichen Sammler in der Straße zuführen.
Werden Grundstücksentwässerungsanlagen geändert, erneuert oder errichtet, muss ein entsprechender Entwässerungsantrag gestellt werden, den Sie auf der Seite Bauaufsicht (Formulare und Vordrucke) finden.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt der Fachdienst Tiefbau und Grünflächen:
Herr Hofmann, Telefon 04321 942 2225
Herr Rennekamp, Telefon 04321 942 2603

Gewerbliches Abwasser

Falls in Betriebsstätten gewerbliches Abwasser anfällt, das Schwermetalle, Säuren, Laugen, Mineralöle, Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthält, sind besondere Maßnahmen zur Abwasservorbehandlung erforderlich. Erst wenn die Schadstoffe auf die vorgeschriebenen Grenzwerte gereinigt wurden, darf dieses Abwasser ins Kanalnetz eingeleitet werden. Für die Einleitung ist oft eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Satzungen

Alle aktuellen Satzungen, die die Stadtentwässerung betreffen (s.u.), können Sie in unserem Ortsrecht unter Punkt "7. Stadtentsorgung" nachlesen.

  • 7.1 Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neumünster (Abwassersatzung)
  • 7.2 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Neumünster (Beitrags- und Gebührensatzung)
  • 7.7 Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Fachdienstes Technisches Betriebszentrum der Stadt Neumünster