Eigenvorsorge ist notwendig

Weder der Bund, noch die Länder, Gemeinden oder Städte haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Starkregen, Hochwasser oder Sturmfluten hervorgerufen werden. In diesen Fällen haben Eigentümer auch keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel. Umso wichtiger ist es für sie, vorzusorgen und sich zu schützen – über bauliche Maßnahmen und Nachbesserungen, angepasste Verhaltensweisen oder auch den Abschluss entsprechender Versicherungen. So kann zum Beispiel eine Elementarschadenversicherung ratsam sein. Sie wird zusätzlich zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen und deckt z.B. Schäden durch Überschwemmung, Rückstau (bei funktionierender Rückstausicherung), Erdbeben oder auch Schneedruck ab.

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