Eigenvorsorge ist notwendig
Weder der Bund, noch die Länder, Gemeinden oder Städte haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Starkregen, Hochwasser oder Sturmfluten hervorgerufen werden. In diesen Fällen haben Eigentümer auch keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel. Umso wichtiger ist es für sie, vorzusorgen und sich zu schützen – über bauliche Maßnahmen und Nachbesserungen, angepasste Verhaltensweisen oder auch den Abschluss entsprechender Versicherungen. So kann zum Beispiel eine Elementarschadenversicherung ratsam sein. Sie wird zusätzlich zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen und deckt z.B. Schäden durch Überschwemmung, Rückstau (bei funktionierender Rückstausicherung), Erdbeben oder auch Schneedruck ab.
Weitere Informationen zur Elementarschadenversicherung bieten
- das Land Schleswig-Holstein mit der Initiative „Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!
- und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Hilfreiche Links zum Thema Gebäudeschutz
- Persönliche Beratung: Das Hochwasser Kompetenz Centrum e.V. bietet ein umfangreiches persönliches Beratungsangebot zur Standortanalyse und Bewertung Ihres Hauses:
Hochwasser-Pass – Schutz für Haus und Leben - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist Herausgeber der „Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“, u.a. mit Checklisten zur privaten Hochwasservorsorge
- Weitere Informationen zur Elementarschadenversicherung bieten das Land Schleswig-Holstein mit der Initiative Naturgefahren – Der echte Norden sorgt vor!
- und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Starkregen, Hochwasser, Unwetter