Trinkwasser

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Es kann durch nichts ersetzt werden. Daher muss es immer in ausreichender Menge und Güte bereitgestellt sein. Die Anforderungen an seine Qualität sind in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben. Sie enthält Bestimmungen über die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage und die Überwachung durch die Gesundheitsbehörden. Außerdem sind in der Verordnung Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe (z.B. für Schwermetalle, Nitrat, organische Verbindungen) und Krankheitserreger festgelegt. Trinkwasserschutz heißt auch Gewässerschutz. Die zentrale Trinkwasserversorgung in Neumünster erfolgt durch die SWN Stadtwerke Neumünster GmbH.

Die Wasserhärte in Neumünster beträgt:

  • 2,11 mmol/l = 11,5°dH (mittelhart)
  • Härtebereich 2 für Geschirrspül- und Waschmaschinen

Weitere Informationen zum Neumünsteraner Trinkwasser finden Sie auf den Seiten der Stadtwerke Neumünster (SWN).

Für die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen, auch Hausbrunnen, und weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter vom Fachdienst Gesundheit (Umweltbezogener Gesundheitsschutz) gerne zur Verfügung.