Sonderabfall, gefährlicher Abfall

Sonderabfall ist die umgangssprachliche Bezeichnung für gefährlichen Abfall. Gefährliche Abfälle sind z. B. giftig, gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosibel oder brennbar. Diese Abfälle müssen gesondert entsorgt werden.

Fallen gefährliche Abfälle im Gewerbe oder der Industrie an, unterliegt die Entsorgung einer besonderen Überwachung. Nähere Informationen dazu können dem Merkblatt über die Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle entnommen werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.