Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen (Viren, Bakterien, Unkräuter) erhöhen.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf Freilandflächen eingesetzt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (Kulturland). Kein Kulturland sind hingegen Hof- und Betriebsflächen, Zufahrten, Wege, Bürgersteige, Böschungen, Feldraine, Knicks und Feldgehölze. Auf den letztgenannten Nicht-Kulturland-Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten.

Setzen Sie bitte keine chemischen Pflanzenschutzmittel ein, denn diese schädigen immer die Umwelt und Gesundheit!

Bitte informieren Sie sich stattdessen über umwelt- und gesundheitsschonende Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung (Broschüre des Bundesumweltamtes, pdf-Datei).

Reste von Pflanzenschutzmitteln sind über eine Schadstoffsammelstelle zu entsorgen.

Bei Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hilft Ihnen die

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15 -17
24768 Rendsburg
Telefon 04331 94530