Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen

Der umfangreiche Einsatz von Mineralölen und Mineralölprodukten (z. B. als Kraftstoffe, Heiz- und Schmieröle, usw.), auch Leichtflüssigkeiten genannt, birgt erhebliche Gefahren für unsere Gewässer. Damit Mineralöle nicht über das Abwasser in Gewässer oder das Klärwerk gelangen können, müssen diese durch Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen aus dem Abwasser abgetrennt werden. Die Abtrennung der Leichtflüssigkeiten erfolgt durch das Schwerkraftprinzip (Leichtes steigt auf, Schweres sinkt ab) und die Vereinigung kleiner Öltröpfchen zu größeren (Koaleszenz). Entsprechende Koaleszenzmaterialen im Abscheider erleichtern das Zusammenfließen der Öltröpfchen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass sich sehr kleine Öltröpfchen nur schwer oder gar nicht abscheiden lassen. Sehr kleine Öltröpfchen werden durch den Einsatz von Hochdruckreinigungsgeräten bei der Wäsche von Motoren oder anderen verölten Teilen erzeugt. Ferner verschlechtert das Vorhandensein von Wasch- und Reinigungsmitteln im Abwasser das Abscheideverhalten der Öltröpfchen.

Weitere Informationen:

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.