Kleinfeuerungsanlagen

Häusliche Kleinfeuerungsanlagen wie Heizungsanlagen, Öfen und offene Kamine müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Kleinfeuerungsanlagenverordnung bestimmte Anforderungen erfüllen.

Welche festen Brennstoffe dürfen verwendet werden?
Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung regelt die zugelassenen Brennstoffe für Kleinfeuerungsanlagen. Danach spielen für den häuslichen Bedarf insbesondere trockenes Scheitholz, Steinkohle- und Braunkohlebriketts die wesentliche Rolle. Darüber hinaus dürfen in dafür geeigneten Feuerstätten jedoch auch Brennstoffe wie z. B. Holzbriketts, Torfbriketts, Sägemehl und Holzkohle eingesetzt werden.

Nicht verbrannt werden dürfen:

  • feuchtes Holz
  • behandeltes Holz (lackiertes, gestrichenes, beschichtetes oder imprägniertes Holz
  • Abfälle wie Kunststoffe, Verpackungen, Textilien
  • Zeitungen und sonstiges Altpapier

Das Verbrennen von Abfällen (auch Altpapier) im Ofen oder offenen Kamin ist als ungenehmigte Beseitigung von Abfällen strafbar. Auch das Verbrennen ungeeigneter Brennstoffe kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Offene Kamine
In offenen Kaminen verbrennt Holz mit vergleichsweise großen Umweltbelastungen. Deshalb ist der Einsatz offener Kamine zur ständigen Raumheizung nicht erlaubt. Sie dürfen dementsprechend nur gelegentlich betrieben werden. Es darf nur naturbelassenes, trockenes (erlaubt: unter 20 % Restfeuchte) Holz verbrannt werden.

Heizen mit Holz
Die Verbrennung von trockenem Holz ist „klimaneutral“, da dabei keine fossilen Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl eingesetzt werden. Holz wächst nach und ist daher ein erneuerbarer Energieträger. Bei der Verbrennung von Holz wird nur soviel Kohlendioxid in die Atmosphäre freigesetzt, wie ihr zuvor durch das Pflanzenwachstum entzogen wurde.

Was ist “trockenes Holz”?
Kleinfeuerungsanlagen dürfen nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung nur mit trockenem, naturbelassenen Holz betrieben werden. Holz gilt dann als trocken, wenn der Feuchtigkeitsgehalt unter 20 Prozent beträgt.

Frisch geschlagenes Holz benötigt bei richtiger Lagerung zwei bis drei Jahre, Eichenholz sogar 4 bis 5 Jahre, um den trockenen Zustand zu erreichen. Brennholz wird richtig gelagert, wenn es an einem luftigen, sonnigen und überdachten Ort (ideal Südseite) aufgeschichtet wird und zwischen den einzelnen Schichten Luft zirkulieren kann.

Der Heizwert von trockenem Holz verdoppelt sich fast gegenüber dem des feuchten Holzes. Durch einen zu hohen Wassergehalt ist die Verbrennungstemperatur niedriger. Eine verstärkte Ruß- und Teerbildung, die Gefahr der Schornsteinversottung und eine starke Zunahme schädlicher Emissionen sind die Folge.

Belästigungen
Sollten Sie sich durch unangenehme Gerüche oder Rußflocken aus Heizungsanlagen, Öfen oder offenen Kaminen belästigt fühlen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger oder an die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten.