Invasive Arten

Die Gefährdung der heimischen Biodiversität durch invasive, gebietsfremde Arten hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem Thema entwickelt, das vermehrt in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Als invasiv gilt eine Art, die in der Lage ist, sich außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes zu etablieren und zu vermehren, wobei negative Auswirkungen auf die heimische Artenvielfalt erkennbar werden, zum Beispiel durch Verdrängungsprozesse.

Über den weltweiten Handel, der im Zuge der Globalisierung stark angewachsen ist, gelangen sowohl absichtlich als auch unabsichtlich Pflanzen- und Tierarten aus ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in andere Bereiche der Welt. Dabei werden die Arten, die vor 1492 zu uns gelangt sind, als “Archäobiota” bezeichnet. Alle nach 1492 eingebrachten Arten nennt man “Neobiota”. Einige dieser Arten schaffen es, sich in der neuen Region zu etablieren und zu vermehren. Zur Zeit wird die Anzahl der etablierten Neobiota in Deutschland auf etwa 800 geschätzt.

Aber nur etwa 10 Prozent der etablierten Neobiota weisen Merkmale auf, die auf eine Bedrohung anderer Arten oder Ökosysteme schließen lassen und werden daher als “invasiv” bezeichnet.

Zu den Gefährdungen, die von invasiven Arten ausgehen, gehören z. B.:

  • Veränderung von Lebensräumen
  • Prädation, d. h. Erbeutung anderer Arten
  • Konkurrenz um Lebensräume und Verdrängung heimischer Arten
  • Übertragung von Krankheiten
  • Hybridisierung, d. h. genetische Veränderungen durch Einkreuzung von invasiven Arten.

Um die negativen Auswirkungen von invasiven Arten auf die Biodiversität zu begrenzen, wurden sowohl internationale als auch nationale rechtliche Regelungen geschaffen. Dabei wird jeweils ein dreistufiger Ansatz verfolgt:

  1. Prävention
  2. Frühzeitige Beseitigung von Arten, die sich im betreffenden Gebiet noch nicht etabliert haben
  3. Management von Arten, die bereits etabliert und weit verbreitet sind.

Beim Vorgehen gegen invasive Arten ist die sogenannte “Unionsliste” von zentraler Bedeutung. Diese Liste enthält invasive Arten, die von europaweiter Bedeutung sind und gegen die von allen Mitgliedsstaaten gemeinsam vorgegangen werden soll. Für die Arten der Unionsliste gelten u. a. umfassende Handels-, Transport- und Besitzverbote.

In Neumünster kommen unter anderem die Neophyten Drüsiges Springkraut, Riesen-Bärenklau und Japanischer Weidenknöterich vor.