Historische Gärten

"Der historische Garten ist ein Bauwerk, das vornehmlich aus Pflanzen, also lebendem Material, besteht. Er ist vergänglich und erneuerbar. Sein Aussehen resultiert aus einem ständigen Kräftespiel zwischen jahreszeitlichem Wechsel, natürlicher Entwicklung und naturgegebenem Verfall einerseits und dem künstlerischen sowie handwerklichen Willen andererseits, der darauf abzielt, seinem Zustand Dauer zu verleihen." (Auszug aus der Charta für historische Gärten von Florenz von 1981, die von dem internationalen Komitee für Historische Gärten ICOMOS-IFLA beschlossen wurde).

Historische Gärten gehören zu den Elementen des kulturellen Erbes, deren Fortbestand naturbedingt unablässiger Pflege durch qualifizierte Personen erfordert. Durch zweckentsprechende Unterrichtsmethoden muss die Ausbildung dieser Fachleute gesichert werden, und zwar von Historikern, Architekten, Landschaftsarchitekten, Gärtnern und Botanikern. (Charta von Florenz, Art. 24, 1981).

Als Gartendenkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen aus dem Bereich der Gartenkunst notwendig sind. Zur Gartendenkmalpflege gehört auch die Beurteilung der Denkmaleigenschaft anhand der in den Gesetzen festgelegten Kriterien (das Objekt muss nach dem Landesdenkmalschutzgesetz z.B. einer abgeschlossenen Epoche angehören), sowie die kulturhistorische Einordnung der Gartendenkmale.
Objekte der Gartendenkmalpflege sind alle Objekte, die aus Pflanzen bestehen oder pflanzliche Elemente beinhalten, d.h. dies umfasst auch die nicht-pflanzlichen Bestandteile der Gärten wie Mauern, Plätze, Wege sowie Bänke und sonstiges Mobiliar in diesen Gartenanlagen.

Denkmalwürdig können nicht nur die bekannten feudalen Renaissance- und Barockgärten, sondern auch öffentliche und private Anlagen aus nachfolgenden Zeiten sein. Dabei ist der Bekanntheitsgrad der Anlagen nicht relevant. Das Schutzobjekt kann vom geschichtlich bedeutsamen Einzelbaum bis zur Erhaltung riesiger Kulturlandschaften reichen.
Die Anfänge der deutschen Gartendenkmalpflege (so wie übrigens auch des Naturschutzes) liegen im Wesentlichen in der Heimatschutzbewegung zum Ende des 19. Jahrhunderts, deren Gedanken letztlich Eingang in die Gesetzgebung fanden. Der Verein Deutscher Gartenkünstler z.B. forderte bereits 1892, Veränderungen an alten Parks und Gärten zu verhindern, weil sie Zeugnis einer historischen Epoche seien. 1910 wurde erstmals auf dem 11. Tag für Denkmalpflege in Danzig historischen Gärten und Baudenkmälern gleiche Bedeutung beigemessen, unabhängig von Stilrichtung, Größe oder Eigentümer.
Wichtiges planerisches Mittel der Gartendenkmalpflege ist die Erstellung eines sogenannten Parkpflegewerkes. Das Parkpflegewerk ist ein Instrument zur Analyse und zur Dokumentation sowie zur Erhaltung und Restaurierung historischer Gärten.

In Neumünster zählen unter anderen zu den historischen Gartenanlagen:

  • Park hinter dem Caspar-von-Saldern–Haus
  • Park um die Villa Wachholtz (heute Bestandteil des Gerisch Skulpturen-Parks)
  • Volkshaus Tungendorf mit Außenanlagen
  • Friedenshain im Stadtwald
  • Landschaftspark hinter der Simonsschen Villa
  • Park um die Villa Sager
  • Rencks Park
  • Stadtpark

Bei Interesse erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde aus der Faltblattreihe “Gartenrouten zwischen den Meeren”  die Ausgabe für Neumünster "Route 6, Neumünster – “Zu grünem Werk und Ernteglück”, 2007.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die untere Naturschutzbehörde und die untere Denkmalpflegebehörde in der Brachenfelder Straße 1 - 3 (2. Obergeschoss), Telefon +49 4321 942 2607, zur Verfügung.