Gewerbeabfallentsorgung

Gewerbeabfälle sind gewerbliche Abfälle, die Abfällen aus privaten Haushaltungen („Hausmüll“, „Siedlungsabfälle“) aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.
Am 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Damit wird die in § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte Abfallhierarchie auch auf gewerbliche Siedlungs-, Bau-und Abbruchabfälle übertragen. Hier wird dem Recycling absoluter Vorrang eingeräumt. Um möglichst gute Ergebnisse erzielen zu können, ist die getrennte Sammlung und Beförderung der anfallenden gewerblichen Siedlungs-, Bau-und Abbruchabfälle zwingend erforderlich. Darüber hinaus gelten umfangreiche Dokumentationspflichten. Einen Mustererfassungsbogen zur Gewerbeabfallverordnung sowie ein Merkblatt zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie als Download.

Gewerbeabfälle zur Beseitigung sind der Stadt Neumünster zur Beseitigung zu überlassen. Bei einem wöchentliche Aufkommen unter 1,1m³ erfolgt die Erfassung durch Abfallbehälter der Stadt Neumünster. Oberhalb dieser Menge, müssen Beauftragte Dritte mit der Abholung und dem Transport zur Abfallentsorgungsanlage der SWN Entsorgung GmbH beauftragt werden.

Für weitere Auskünfte und die gesetzlichen Grundlagen steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.