Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Elektroaltgeräte sind z. B.

  • Haushaltsgroßgeräte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Elektroherde usw.,
  • Haushaltskleingeräte wie Mixer, Fön, Rasierer usw.,
  • Geräte der Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radio, Musikanlagen usw.,
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Monitore, Computer, Handy usw.,
  • Beleuchtungskörper wie Leuchtstofflampen, usw.,
  • Photovoltaikmodule.

Elektroaltgeräte enthalten Schadstoffe, wie etwa Quecksilber, FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) oder PCB (polychlorierte Biphenyle), aber auch Wertstoffe wie Eisen, Silber und Kupfer. Daher erfasst die Stadt Neumünster schon seit längerem kostenlos die vorgenannten Geräte und führt sie einer umweltfreundlichen, fachgerechten Verwertung zu.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Altgeräte nicht mehr zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern bei Sammelstellen oder im Handel abgegeben werden müssen. Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte zurück zu nehmen und nach dem Stand der Technik zu verwerten und sicher zu entsorgen. Damit greift jetzt auch beim Elektroschrott das Prinzip der Produktverantwortung und nimmt alle Beteiligten in die Pflicht.

Sie können Ihre Elektroaltgeräte folgendermaßen entsorgen:

im Handel:
Sie können kleinere Elektroaltgeräte (bis max. 25 cm Kantenlänge; maximal 3 Geräte pro Geräteart) bei großen Einzelhändlern (≥ 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte) sowie Lebensmittelmärkten (≥ 800 m² Verkaufsfläche über alle Produkte), die dauernd oder gelegentlich neue Elektrogeräte zum Kauf anbieten, kostenlos zurückgeben, ohne dass Sie dort ein neues Gerät gekauft haben. Größere Elektroaltgeräte muss der Händler nur dann kostenlos zurücknehmen, sofern Sie dort ein ähnliches Neugerät erworben haben.

beim TBZ:
Sie können Ihre großen Elektroaltgeräte genau wie anderen Sperrmüll nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Service-Nummer (04321) 942-2900 vom TBZ abholen lassen.

Darüber hinaus können Sie Kleingeräte bei den Sammelplätzen und alle Gerätegruppen bei der Firma Behrendt selbst anliefern:

Behrendt Rohstoffverwertung GmbH
Gutenbergstraße 34 - 38
24536 Neumünster
Telefon 04321 93 260

Behrendt Recycling GmbH
Leinestraße 31
24539 Neumünster
Telefon 04321 9 84 980

Achtung:
Es kommt immer wieder zu Diebstählen von Elektroaltgeräten, die zur Abholung für das TBZ an die Straße gestellt wurden. Bitte verhindern Sie diese Diebstähle, in dem Sie die Geräte erst kurz vor dem Abholtermin an die Straße stellen. Übergeben Sie auch keine Elektroaltgeräte Altmetallsammlern, die durch Wurfsendungen auf Ihre Dienste aufmerksam machen. Altmetallsammler dürfen diese Geräte nicht einsammeln!

Hintergrund: Viele Altmetallsammler garantieren keine ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der Altgeräte. Daher wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz dahingehend geändert, dass nur noch die Hersteller, Vertreiber und die öffentliche Entsorgung, also in der Stadt Neumünster das TBZ, Elektroaltgeräte erfassen und einsammeln dürfen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.