Dohlen

In Neumünster gibt es mehrere Dohlenkolonien und die Vögel sind im Stadtgebiet präsent. Sie sind die kleinsten bei uns heimischen Rabenvögel und gut zu erkennen am grauen Hinterkopf und den grauen Halsseiten bei ansonsten schwarzem Gefieder.

Bis in die 1990er Jahre brüteten Dohlen in Neumünster weit überwiegend in Schornsteinen, die nicht mehr für den Rauchabzug genutzt wurden. Durch die Umstellung vieler Gebäude auf Fernwärme und die Abrüstung nicht mehr benötigter Schornsteine verloren viele Dohlenpaare ihre Brutplätze. Daher wurden im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde seit 1997 diverse Dohlen-Nistkästen an geeigneten Gebäuden montiert. Diese wurden von den Vögeln sehr gut angenommen.

Zwischenzeitlich sind die Gebäude in der Stadt bekannt, in deren Schornsteinen Dohlen brüten. Dohlen gehören zu den besonders geschützten Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf die Tiere selbst, sondern auch auf ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Bei Arbeiten an Gebäuden mit Dohlenbrutplätzen ist darauf zu achten, dass weder Tiere noch Eier zu Schaden kommen. Die Arbeiten sind außerhalb der Brutzeit, d.h. zwischen dem 1.7. und dem 14.3. durchzuführen. Die Neststandorte dürfen nicht zerstört oder entfernt werden.

Falls Schornsteine entfernt werden sollen, die von Dohlen als Brutplatz genutzt werden, ist rechtzeitig vorher beim Landesamt für Umwelt in der Hamburger Chaussee 25 in 24220 Flintbek ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG zu stellen. Diese Befreiung enthält in der Regel eine Auflage zur Montage von Dohlenkästen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.