Bioabfall

Bioabfälle werden aufgrund ihrer Pflanzennährstoffe und als Bodenverbessungsmittel auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht. Bioabfälle dürfen gemäß der Bioabfallverordnung nur bestimmte Schadstoffgehalte aufweisen. Je nach Schadstoffgehalt dürfen dann innerhalb von 3 Jahren 20 bzw. 30 t (Trockenmasse) je ha aufgebracht werden. Zu den Bioabfällen zählen u. a. auch Komposte. Grundsätzlich dürfen innerhalb von 3 Jahren auf der gleichen Fläche nur Bioabfälle oder Klärschlamm aufgebracht werden. Die Zulässigkeit der Aufbringung wird von der unteren Abfallentsorgungsbehörde geprüft. Neben dem Abfallrecht mit seinen schadstoffbezogenen Regelungen ist das Düngemittelrecht (Düngeverordnung) einzuhalten.

In der Stadt Neumünster werden Bioabfälle über die Grüne Tonne eingesammelt. Grünabfälle können auch direkt bei den Sammelplätzen sowie bei der Kompostierungsanlage der O.M.A. und dem SWN-Wertstoffzentrum Neumünster angeliefert werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.