Asbest

Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserartiges Material, das noch in den 70er Jahren, insbesondere in der Baustoffindustrie, häufig verwendet wurde. Asbest kann zum Beispiel in Nachtspeicheröfen, Dachplatten, Fassadenelementen, Feuerschutzwänden, Flurunterdecken, Rohrleitungen und Blumenkästen aus Asbestzement, aber auch in alten Fußbodenbelägen, Fensterkitten und Dichtungsmaterialien enthalten sein. Ab 1991 wurden keine asbesthaltigen Produkte mehr hergestellt. Ein umfassendes Asbestverbot gibt es seit 1994.

Von den Asbestzementprodukten (Dichte über 1400 kg/m³) geht erst einmal keine Gesundheitsgefährdung aus, da die Fasern im Zement fest eingebunden sind. Anders ist es jedoch bei stark verwitterten Asbestzementprodukten oder bei Arbeiten an Asbestzement wie Bohren, Schleifen etc. Daher dürfen Asbestzementprodukte nicht mit Arbeitsgeräten bearbeitet werden, die deren Oberfläche abtragen, wie z.B. Abschleifen, Hochdruck- und Niederdruckreinigen oder Abbürsten. Beim Austausch von Asbestzementprodukten dürfen diese nicht beschädigt werden (kein Werfen, zerschlagen, usw.). Ausgebaute Asbestzementprodukte, auch wenn sie noch intakt sind, dürfen nicht wiedereingebaut, sondern müssen auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden (Wiederverwendungsverbot von Asbest – Anhang 2 Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung).

Bei schwachgebundenen Asbestprodukten (Dichte unter 1000 kg/m³), die Spritz- oder Weißasbest enthalten, besteht eine Gesundheitsgefährdung. Asbeststaub kann in die Lunge eindringen und zu der häufig tödlich verlaufenden Asbestose sowie Lungen-, Rippen- und Bauchfellkrebs führen. Weichasbestprodukte dürfen nur von Fachbetrieben mit behördlicher Zulassung ausgebaut werden.

Der Ausbau und die Entsorgung von Asbest und asbesthaltigen Produkten gehört grundsätzlich in die Hände von Fachfirmen. Die Arbeiten sind mindestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.

Entsorgung:
Nur Asbestzementprodukte wie die sogenannten Eternit-Wellplatten bzw. glatte Wand- oder Verkleidungsplatten sowie Blumenkübel und -kästen dürfen in kleinen Mengen von Privatpersonen zu den unten genannten Entsorgungsstellen gebracht werden. Vor dem Transport müssen die Asbestzementteile oder Platten angefeuchtet und in Säcken oder Folie staubsicher verpackt werden. Die genauen Annahmebedingungen sind vor dem Transport direkt mit den Entsorgungsstellen abzuklären.

Entsorgungsmöglichkeiten:

Bei Fragen zur Abfallentsorgung steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.