Abwassereinleitungen

Abwassereinleitungen (Direkt- und Indirekteinleitungen)

Bei den Abwassereinleitungen unterscheidet man zwischen Direkteinleitungen und Indirekteinleitungen. Direkteinleiter leiten unmittelbar in ein Gewässer ein und müssen sich selbst um den Abbau der biologischen und gefährlichen Stoffe kümmern. Indirekteinleiter leiten über die öffentliche Kanalisation und Kläranlage in ein Gewässer ein. Indirekteinleiter müssen “nur” gefährliche Stoffe selbst aus dem Abwasser entfernen. Biologisch abbaubare Stoffe werden in der kommunalen Kläranlage entfernt.

Indirekteinleiter

  • leitet über die öffentliche Kläranlage in ein Gewässer ein
  • muss sich um die biologische Reinigung nicht kümmern
  • muss den Stand der Technik einhalten
  • in Neumünster 100 % aller gewerblichen bzw. industriellen Einleiter

Direkteinleiter

  • das Abwasser gelangt unmittelbar vom Gelände in ein Gewässer
  • muss selbst für die biologische Reinigung sorgen
  • muss den Stand der Technik einhalten

Grundsätzlich darf gereinigtes Schmutzwasser und Niederschlagswasser nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis in ein Gewässer eingeleitet werden. Eine wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in die öffentliche Kanalistion benötigen Sie jedoch auch, wenn das Schmutzwasser gefährliche Stoffe enthält. Diese Erlaubnise müssen Sie bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Neumünster beantragen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.