Verkehrsberuhigte Straßen in Neumünster

„Mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung soll eine Verringerung der negativen Wirkungen des Automobilverkehrs erreicht werden. Wesentliche negative Auswirkungen des Verkehrs sind einerseits das hohe Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Umweltbelastungen sowie andererseits relativ hohe Fahrgeschwindigkeiten. Neben den Umweltbelastungen durch Lärm und Abgase ist die Verkehrssicherheit von besonderer Bedeutung.“

So lauten die einführenden Worte des Konzeptes zur flächenhaften Verkehrsberuhigung in Neumünster, das bereits 1992 vom damaligen Magistrat der Stadt Neumünster beschlossen wurde.

Damals bestanden bereits 16 Tempo 30-Zonen. Mit der Ausweisung von Tempo 30-Zonen wurde das Ziel verfolgt, eine Bündelung des Kfz-Verkehrs auf einem Vorrangstraßennetz mit Tempo 50, dem sogenannten Straßengrundnetz, zu erreichen. Dadurch sollte in den Wohngebieten eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs, eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Absenkung der Verkehrsemissionen erreicht werden, um die Wohnqualität zu verbessern.

Auf Grundlage des Konzeptes zur flächenhaften Verkehrsberuhigung wurden in den Folgejahren weitere Tempo 30-Zonen ausgewiesen, so dass inzwischen eine flächendeckende Verkehrsberuhigung umgesetzt werden konnte.

Darüber hinaus wurde insbesondere in den vergangenen Jahren an neuralgischen Punkten auch im Straßengrundnetz, d.h. im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Im Gegensatz zu den Tempo 30-Zonen, die mehrere Straßenzüge umfassen, handelt es sich hier nur um kurze Abschnitte eines Straßenzuges.

Ihr Ansprechpartner

Michael Köwer
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
– Verkehrsplanung –
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 2625
Telefax 04321 942 2648
E-Mail