Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde

Für Fragen und Anliegen rund um Zulassung, Führerschein oder  Erteilung einer Ausnahmegenehmigung  von der Straßenverkehrsordnung
Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten

Plöner Straße 25 - 29 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942-0
Telefax 04321 942 23 46
E-Mail


Für Fragen und Anliegen vom Knöllchen bis zum Bußgeldbescheid:

Großflecken 68 • 24534 Neumünster
Durchgang zum Parkplatz Waschpohl

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag14:30 bis 17:30 Uhr

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Arbeitsgruppen Verkehrsaufsicht, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung von den allgemeinen Öffnungszeiten etwas abweichen!

Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr

Die Stadt Neumünster als Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat gemäß § 18 Abs. 1 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verzeichnis aller im Zuständigkeitsbereich der Stadt Neumünster erteilten Liniengenehmigungen mit Kraftfahrzeugen oder OBussen im ÖPNV veröffentlicht (Vorinformation).

Entsprechend der Festlegung des Bund/Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr wird der Pflicht nach § 18 PBefG auch durch Veröffentlichung eines Genehmigungsverzeichnisses auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde genüge getan. Die Veröffentlichung mit dem integrierten Genehmigungsverzeichnis können Sie nachfolgend einsehen und herunterladen: