Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde
Für Fragen und Anliegen rund um Zulassung, Führerschein oder Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsordnung
Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten
Plöner Straße 25 - 29 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 942-0
Telefax 04321 942 23 46
E-Mail
Für Fragen und Anliegen vom Knöllchen bis zum Bußgeldbescheid:
Großflecken 68 • 24534 Neumünster
Durchgang zum Parkplatz Waschpohl
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:30 bis 17:30 Uhr |
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Arbeitsgruppen Verkehrsaufsicht, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung von den allgemeinen Öffnungszeiten etwas abweichen!
Information über Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr
Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr
Die Stadt Neumünster als Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat gemäß § 18 Abs. 1 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verzeichnis aller im Zuständigkeitsbereich der Stadt Neumünster erteilten Liniengenehmigungen mit Kraftfahrzeugen oder OBussen im ÖPNV veröffentlicht (Vorinformation).
Entsprechend der Festlegung des Bund/Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr wird der Pflicht nach § 18 PBefG auch durch Veröffentlichung eines Genehmigungsverzeichnisses auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde genüge getan. Die Veröffentlichung mit dem integrierten Genehmigungsverzeichnis können Sie nachfolgend einsehen und herunterladen:
- Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union - Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (extern)
- Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
- Verzeichnis der Linienverkehre mit KOM gemäß § 42 und 43 PBefG - numerisch sortiert
- Verzeichnis der Linienverkehre mit KOM gemäß § 42 und 43 PBefG - chronologisch sortiert