Kfz-Händler und Zulassungsdienste

Aktueller Hinweis zur Wunschkennzeichenreservierung

Aufgrund einer Systemumstellung steht die Homepage für die Wunschkennzeichenreservierung derzeit nicht zur Verfügung.

Wir bitten den Umstand zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.

i-Kfz Stufe 4

Was mit i-Kfz seit wann möglich ist, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Webseite zur digitalen Kfz-Zulassung

Wir weisen darauf hin, dass der Onlinedienst für Neumünster derzeit nicht zur Verfügung steht.

Zulassungsverfahren für gewerbliche Zulassungsdienste und Kfz-Händler

  • Die Zulassungsstelle nimmt von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr Unterlagen für Zulassungen und Abmeldungen entgegen. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet und die Abholung erfolgt nach Anruf zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr (in der Regel am gleichen Tag; Verzögerungen sind jedoch nicht ausgeschlossen).
  • Der Zugang zum Schalter besteht über das Ausgangstor in der Rudolf-Weißmann-Straße 

Für die Abgabe von Zulassungen ist zu beachten:

  • Der Kfz-Betrieb/Zulassungsdienst reserviert (soweit bei neuen Schildern benötigt) ein Kennzeichen online bei der Zulassungsstelle (Wunschkennzeichen). Die Kennzeichen müssen eigenständig besorgt werden und bei der Abgabe der Unterlagen vorhanden sein.
  • Der Bevollmächtigte weist sich bei der Abgabe der Unterlagen am Fensterschalter bitte unaufgefordert mit einer entsprechenden Vollmacht des Betriebes, der Gewerbeanmeldung und eigenem Personalausweis aus.
  • Der Kfz-Betrieb/Zulassungsdienst bündelt alle für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigten Unterlagen in einem Umschlag. Die gesamten Unterlagen sind zwingend in einer geschlossenen Tasche / Karton usw. einzureichen.
  • Neben den „Standard-Unterlagen“ und Schildern muss der Antrag der Zulassung vollständig ausgefüllt und unterschrieben beigefügt sein.
  • Vorgänge, die nicht den o.g. Anforderungen entsprechen oder unvollständig sind, müssen leider unbearbeitet wieder zurückgegeben werden.
  • Denken Sie auch an die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Wir bitten Sie, dieses Verfahren im Sinne einer geordneten Abwicklung unbedingt zu beachten.