Wie schütze ich mein Gebäude und mein Grundstück?
Auch wenn Ihr Haus weder nah am Wasser gebaut ist, noch am Ende einer abschüssigen Straße liegt – es besteht trotzdem Gefahr durch Starkregen durch Oberflächenwasser, Sickerwasser und Rückstau aus der Kanalisation. Aber weder der Bund, noch die Länder, Gemeinden oder Städte haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Starkregen, Hochwasser oder Sturmfluten hervorgerufen werden. In diesen Fällen haben Eigentümer/-innen auch keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel. Wasserhaushaltsgesetz §5 (2) legt folgendes fest:
"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Somit ist es umso wichtiger, selbst vorzusorgen und sich zu schützen – über den Abschluss entsprechender Versicherungen oder auch bauliche Maßnahmen und Nachbesserungen.
Vorsorge mit Versicherungen
Zum Beispiel kann eine Elementarschadenversicherung ratsam sein. Sie wird zusätzlich zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen und deckt z.B. Schäden durch Überschwemmung, Rückstau (bei funktionierender Rückstausicherung), Erdbeben oder auch Schneedruck ab. Schäden durch Grundwasser, das ins Gebäude drückt, werden allerdings nicht abgedeckt.
Weitere Informationen zur Elementarschadenversicherung bieten:
Vorsorge durch Verhalten
- Reinigen Sie regelmäßig Regenrinnen und -rohre.
- Lagern Sie elektronische Geräte im Keller (z.B. Waschmaschine auf Regal) hoch.
- Sichern Sie Ölöfen und Heiztanks. Sie stellen die höchste Schadensumme bei Kellern dar und belasten die Umwelt durch auslaufendes Öl.
- Vermeiden Sie niedrige Steckdosen sowie elektrischen Leitungen im Keller oder Souterrain/Tiefgarage.
Vorsorge mit baulichen Änderungen am Gebäude und seiner Umgebung
Wasser kann bei Starkregenereignissen und Überschwemmungen auf verschiedene Arten ins Gebäude eindringen:
Regenwasser kann z.B. durch ein undichtes Dach von oben eindringen. Wenn Regenwasser nicht versickert sondern an der Erdoberfläche abfließt, kann es außerdem durch Kellereingänge, tiefliegende Garageneinfahrten, Fenster, Treppen, Lichtschächte und Wanddurchbrüche für Leitungen ins Haus gelangen.
Zeitweise aufstauendes Sickerwasser entsteht bei Starkregen nach einer langen Trockenperiode. Denn dann fällt mehr Niederschlag auf den Boden, als in der gleichen Zeit in tieferliegende Schichten versickern kann. Insbesondere bei schlecht durchlässigen Erdschichten sammelt sich Sickerwasser punktuell. Steht es vor einer Kelleraußenwand, wird es zur drückenden Gefahr: Das Mauerwerk hält dem Druck ungeschützt nicht stand, so dass Nässe in die Wände ziehen kann. Stauwasser findet auch über die Kellersohle oder Durchbrüche für Rohre und Leitungen den Weg ins Haus. Das verursacht ernstzunehmende Probleme: Zieht Feuchte ins Mauerwerk, kann Schimmel entstehen und die Bausubstanz wird angegriffen. Das kann auch die Stabilität eines Gebäudes gefährden.
Hinweis: Architekt/-innen oder Planer/-innen mit der Berechtigung Bauanträge einzureichen, sind in der Regel dazu verpflichtet, den Bemessungswasserstand am Bauort einzuholen. Treten nachträglich Schäden auf, weil vorab keine Baugrundermittlungen durchgeführt wurden, werden diese haftungsrechtlich grundsätzlich als Planungsmangel gewertet. Hier können Eigentümer/-innen Schadensansprüche geltend machen.
Starkregen kann die öffentliche Kanalisation kurzfristig überlasten. Dann flutet das Regenwasser die Kanalisation und staut bis auf die Straßenoberfläche, der so genannten Rückstauebene. Die Folge: Es drückt zu den angeschlossenen Grundstücken zurück und läuft über angeschlossene Ablaufstellen wie Waschbecken, Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen in die Gebäudeteile.
Alle drei Gefahren können sich kostspielig auswirken: Souterrainwohnungen und Kellerräume können durch Überflutung und Feuchte unbewohnbar/unbenutzbar werden. Auch zerstört das eindringende Wasser persönliche Gegenstände und schädigt nicht selten die Gebäudesubstanz nachhaltig durch Schimmelpilzbildung.
Schutzmaßnahmen
Um das Gebäude vor diesen Gefahren zu schützen, können verschiedene bauliche Veränderungen unternommen werden. Um zu entscheiden, welche Maßnahmen für Ihr Haus sinnvoll sind, können Sie mithilfe der interaktive Hinweiskarte Starkregengefahren für Schleswig-Holstein herausfinden, ob Ihr Haus in einem Überschwemmungsgebiet steht.
Außerdem können sie den Online-Check vom Hochwasser Kompetenz Centrum nutzen, um das Risiko für Ihr Gebäude im Falle von Starkregen- und Hochwasser einzuschätzen. Beantworten Sie die Fragen, um herauszufinden, welche Gefahren für Ihr Gebäude bestehen und wie Sie es besser dagegen schützen können.
Druckwasserdichte tieferliegende Fenster & Türe
Aufkantungen
- mindestens 15 cm hoch
- Barrierefreiheit wird beeinträchtigt!
- Zugänge zum Haus können durch den nachträglichen Einsatz von Stufen oder Schwellen am Hauseingang und Kellertreppen angehoben werden.
- Oberkanten von Lichtschächten lassen sich mit einer Aufkantung um bis zu 30 cm erhöhen, so dass ein deutlicher Abstand zur Geländeoberkante entsteht.
Überdachung von Kellerabgängen und Schächten
Mobile Schutzelemente wie Fensterklappen und Schutztore
Bodenschwellen am Grundstücksrand
- Sie sind einfach anzulegen und dennoch höchst effektiv, wenn es darum geht, Regenwasser von der Straße oder von Nachbargrundstücken fern zu halten: Mauern oder kleine Erdwälle, mit denen sich das eigene Grundstück einfassen lässt. Zwischen einer Bodenschwelle mit einer Neigung von mehr als zehn Prozent und der öffentlichen Verkehrsfläche müssen allerdings in der Regel mindestens zwei Meter liegen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
- Barrierefreiheit wird beeinträchtigt!
Abdichtungen
- Gebäudeeingänge lassen sich auch mit sogenannten „Schotts“ abdichten. Dabei erhalten tiefliegende Türen und Fenster sowie Lichtschächte passgenau zugeschnittene Einsätze mit Profildichtungen. Diese verschließen die Öffnungen druckwasserdicht. Bevor Sie sich aber für fest installierte Abdichtungen entscheiden, muss sichergestellt sein, dass Ihr Gebäude stabil steht und über eine wasserbeständige Außenhülle verfügt.
- Leitungsdurchführungen durch die Wand zur Wasser- und Gasversorgung, für Elektronik, TV, Telefon, Entwässerung, Lüftung und Heizung können Sie auch nachträglich wasserdicht machen. Die Zwischenräume lassen sich unkompliziert mit Dichtungsmaterial verschließen.
- Eine vertikale Abdichtung verhindert, dass Feuchtigkeit seitlich in das Bauwerk eindringt, dagegen macht eine horizontale Abdichtung ein Eindringen von unten unmöglich. Beide Abdichtungen eignen sich nicht nur für Neubauten, sondern auch im Bestand. Hier sind die Maßnahmen jedoch mit einem erheblichen finanziellen und technischen Aufwand verbunden und sollten nur von Fachfirmen geplant und hergestellt werden. So muss für eine nachträgliche vertikale Außenabdichtung das Bauwerk außenseitig freigelegt und die beschädigte Mauer vorbehandelt werden. Als Abdichtungsstoffe kommen zum Beispiel Bitumenbeschichtungen und wasserdichte Kunststoffbahnen zum Einsatz. Eine spätere Horizontalabdichtung erfolgt unter anderem durch Injektionsverfahren. Bei diesen werden Abdichtungsstoffe mit einer Pumpe oder über einen Trichter in die Wand eingetragen. Achtung: Wenn dichte Materialien im Spiel sind, kann es zu einem Konflikt zwischen dem Überflutungsschutz und der Wärmedämmung kommen. Achten Sie daher darauf, dass im wassergefährdeten Sockelbereich Ihres Gebäudes möglichst auf wassersaugende Dämmmaterialien wie Mineralwolle verzichtet wird. Hier empfehlen sich vielmehr Dämmstoffe aus Kunststoff, die nur wenig Wasser aufnehmen.
Mobile Schutzelemente für den Notfall
- Wer seine Eingänge und Zufahrten zum Grundstück oder zur Tiefgarage nicht dauerhaft, sondern nur bei Bedarf schützen möchte, kann auf transportable Barrieresysteme zurück greifen. Diese können innerhalb weniger Minuten aufgebaut werden, um Türen, Tore und Wege vor Wasser abzuschirmen. Für Fenster gibt es mobile Klappen mit Dichtung, die von innen oder außen im Rahmen montiert werden. Dieser sollte natürlich ebenfalls abgedichtet sein. Die Klappen können im Fenster verbleiben und lassen sich im Falle von Starkregen per Hand verschließen.
- Achtung: Mobile Schutzelemente müssen im Fall der Fälle allerdings erst aufgebaut werden – stellen Sie sicher, dass hiermit vertrautes Personal anwesend ist.
„Schwarze und weiße Wanne“
- Wenn sich ein geplanter Neubau in einem Gebiet befindet, das durch Staunässe gefährdet ist, sollte auf einen Keller verzichtet werden. Wird er doch gebraucht, empfiehlt es sich, ihn mit einer „schwarzen“ oder „weißen Wanne“ zu umkleiden.
- Eine schwarze Wanne empfiehlt sich, wenn Sie den Keller als Warenlager, Wohn- oder Technikraum nutzen wollen. Bei dieser Außenabdichtung werden an alle erdberührten Bauteile Kunststoffbahnen oder Bitumen angebracht. Das angreifende Wasser drückt die Beschichtung fest an die Gebäudewände oder -sohle – und genau das sorgt für einen sicheren Schutz vor eindringendem Nass.
- Eine weiße Wanne ist ausreichend, wenn der Keller nur als Abstellraum dient. Bei dieser Abdichtungsvariante werden die Außenwände und die Bodenplatte der tiefliegenden Räume mit wasserundurchlässigem Beton abgedichtet. Das gelingt wegen möglicher Dehnfugen allerdings nicht komplett wasserdicht.
- Die nachträgliche Abdichtung eines Kellers gegen drückendes Stauwasser ist sehr aufwändig. Zunächst muss herausgefunden werden, welchen Weg sich das Wasser ins Gebäude sucht. Sollten Fehlstellen an Rohrleitungen sowie Erosionsschäden vorhanden sein, ist vorab eine grundlegende Sanierung des Bauwerksockels notwendig.
Abwasserhebeanlagen
- Bei diesem System wird ein Teil des Abwassers in einem Sammelbehälter zwischengespeichert. Ist ein bestimmter Pegel erreicht, springt eine Pumpe an und hebt es mit Druck in die Hauptabwasserleitung beziehungsweise den Kanal. Um hier einen Rückstau zu vermeiden, muss die Druckleitung über eine so genannte Rücklaufschleife geführt werden. Sie liegt mindestens 30 cm über der Rückstauebene, so dass das Abwasser durch die Schwerkraft abfließt. Eine Hebeanlage ist vor allem sinnvoll für Kellerräume, die bewohnt oder gewerblich genutzt werden.
- Sofern alle Ablaufstellen, die tiefer als die Rückstauebene liegen mit einer Abwasserhebeanlage (Pumpe) oberhalb der Rückstauebene angeschlossen sind, kann eine Überschwemmung, die aus dem Kanal kommt, verhindert werden. In älteren Häusern fehlt häufig eine entsprechende Sicherheitsvorkehrung, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer unsicher ist, ob seine Immobilie vor Rückstau geschützt ist, sollte dies umgehend prüfen lassen, denn für solche Schäden kommen Eigentümer/-innen selbst auf. Städte und Kommunen übernehmen keine Haftung!
- Die Erstellung und Änderung von Entwässerungsanlagen muss genehmigt werden. Sprechen Sie Ihren Fachbetrieb direkt darauf an.
Rückstausicherungen zum Schutz vor zurückdrückendem Wasser aus der Kanalisation
- Im Normalbetrieb sind moderne Rückstauverschlüsse geöffnet und ermöglichen einen ungehinderten Abfluss des Abwassers. Kommt es zu einem Rückstau, wird das Rohr elektrisch oder pneumatisch verschlossen. In diesem Fall kann kein Abwasser in das Gebäude eindringen. Allerdings kann auch kein Abwasser abfließen und angeschlossene Sanitärobjekte können nicht genutzt werden. Für untergeordnete Nutzungen gibt es auch selbsttätig schließende Rückstauverschlüsse.
- Übrigens: Sollte bei Ihnen eine Toilette im Keller an die Ablaufleitung angeschlossen sein, muss eine Rückstausicherung speziell für fäkalhaltiges Abwasser eingebaut werden.
- Zu beachten ist, dass sowohl Abwasserhebeanlagen als auch Rückstauverschlüsse für fäkalhaltiges Abwasser Energie benötigen. Bei einem Stromausfall können die Entwässerungselemente unterhalb der Rückstauebene nicht genutzt werden.
- Alle Entwässerungseinrichtungen (Waschbecken, Duschen, Toiletten etc.), die über der Rückstauebene – also oberhalb der Gehwegkante – liegen, dürfen nicht über Rückstauverschlüsse abgeleitet werden. Denn sonst kann es im Rückstaufall zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen. Das Abwasser muss in diesen Fällen hinter der Rückstausicherung an die Grundleitung geführt werden, wo es mit natürlichem Gefälle abfließt. Bauen Sie deshalb Ihren Rückstauverschluss nicht in den Revisionsschacht ein! Sie würden damit im Rückstaufall Ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren.
- Die Erstellung und Änderung von Entwässerungsanlagen muss genehmigt werden. Sprechen Sie Ihren Fachbetrieb direkt darauf an.
Begrünung von Dächern und von möglichst viel Grundstückfläche
- Mehr Informationen zu Dachbegrünungen
- Mehr Informationen zu Fassadenbegrünungen
- Mehr Informationen zur klimaangepassten Gartengestaltung
Wasserdurchlässige Bodenbeläge
- z.B. Rasengittersteine bei Auffahrten oder Wegen
Mulden oder Rigolen
- Bei ausreichendem Platz und geeigneten Bodenverhältnissen kann Niederschlagswasser in eine eigens angelegte Versickerungsmulde oder Versickerungsrigole geleitet werden, wo es versickern bzw. zurückgehalten werden kann. Dies entlastet die Kanalisation insbesondere bei Starkregenereignissen und senkt darüber hinaus Ihre Niederschlagswassergebühren.
Regenwasserspeicherung & -nutzung
- Abfließendes Wasser kann außerdem in unterirdischen Zisternen gesammelt und über separate Leitungen für die Gartenbewässerung und Toilettenspülung oder auch als Wasch- und Putzwasser genutzt werden. Das senkt den Verbrauch von Frischwasser im Haushalt um bis zu 40 Prozent und verringert die Niederschlagswassergebühr.
Wen kontaktiere ich für die Umsetzung?
- Aufkantungen, Bodenschwellen und Grundstückseinfassungen: Kontaktieren Sie Maurerfirmen, Straßenbau- oder Garten- und Landschaftsbaubetriebe.
- Mobile Schutzsysteme: Kontaktieren Sie Unternehmen, die auf die Abdichtung von Gebäuden spezialisiert sind – das sind in der Regel Bauunternehmen.
- Wasserabfluss & Rückstausicherung: Kontaktieren Sie Heizungs- und Sanitärbetriebe.
- Entsiegelungsmaßnahmen und der Bau von Versickerungsmöglichkeiten rund um das Gebäude: Teilweise können Sie die Maßnahmen selbst umsetzen. Bei der Beschaffung geeigneter Materialien und Pläne können Ihnen Garten- sowie Landschaftsbaubetriebe weiterhelfen.
Online-Checks zur Gefahrenabschätzung
Um Sie bei der Risikoeinschätzung für Ihr Gebäude im Falle von Starkregen- und Hochwasser zu unterstützen, gibt es interaktive Online-Checks.
Weitere Informationen
- Postkarte "Starkregenschutz" der Stadt Neumünster (PDF-Datei zum Download)
- Website des Hochwasser Kompetenz Centrum e.V.
- Themenseiten Wasserstark.SH des Landes Schleswig-Holstein
- Website der Initiative HochwasserPass mit umfangreichen Informationen zur Standortanalyse und Bewertung Ihres Hauses
- Online-Broschüre "Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ zum Download auf der Website "Fachinformation Bundesbau"
- "Leitfaden Starkregen - Objektschutz und bauliche Vorsorge" vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
- Website der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Starkregen, Hochwasser, Unwetter
- Online-Broschüre "Starkregen - Was geht mich das an?" zum Download auf der Website des Landes Schleswig-Holstein
