Angaben aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, zum Beispiel einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle, ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt
Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihr Anliegen? Kfz-Zulassungsstelle Plöner Straße 27 • 24534 Neumünster Telefon 04321 942 24 60 Telefax 04321 942 23 45 E-Mail [...] h) von einem deutschen Konto abgegeben werden. Die Einzahlung der Kfz-Steuer bei der Zulassungsstelle ist nicht mehr möglich. Änderung des Namens oder der Anschrift [...] geändert werden. Die Anschriftenänderung können Sie im Bürgerbüro im Alten Rathaus und in der Zulassungsstelle vornehmen lassen. Bei einer Änderung der Anschrift sind mitzubringen: Zulassung
kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Sie können Ihr Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen. Hinweis: Evtl. besteht auch die Möglichkeit [...] Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Informationen erhalten Sie vor Ort oder bei Ihrer Zulassungsstelle. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung
über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV), Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde
anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Verkehrsbehörden (Zulassungsstellen) verbindlich. Bei Anmeldung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich eine Ermächtigung zur Abbuchung
Fundbüro für Fahrräder befindet sich im City-Parkhaus, Plöner Straße 25 - 29, Einfahrt Kfz-Zulassungsstelle. Geöffnet ist es immer mittwochs von 12 bis 15 Uhr. Telefonische Auskunft Alexandra
Umkennzeichnung und beim Wechsel der Kennzeichenart sind die amtlichen Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle zu entwerten, indem die amtlichen Siegelplaketten entfernt werden. Hinweis: Bei der
Namensänderungen durch Heirat) verzeichnet werden. An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters