Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt). Veterinärämter in Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage Tierschutzgesetz (TierSchG). TierSchG Was
erlassen. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Gebühren fallen an? Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der La
gen erforderlich. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Unterlagen werden benötigt? Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG) § 15 GastG
verboten. An wen muss ich mich wenden? An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG), § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden
Ausnahmegenehmigung. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Unterlagen werden benötigt? Die notwendigen Unterlagen klären Sie bitte mit der zuständigen
Uhr geöffnet sein. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Rechtsgrundlage Gesetz
im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten. An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig
auf die kommunale Parkgebühr. Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Ordnungsamts am Kennzeichen, welches sie dann mit einem zentralen Online-System abgleichen. Ihre Ansprechpartnerin
und mit sich führen. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen. An eine A [...] Sie …