Was noch ...?

Die Stadt Neumünster als Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass im Rahmen des zentralen Innenstadtfestes Holstenköste 2023 ab Mittwoch, 07. Juni 2023, um 08:00 Uhr folgende Straßen gesperrt sind:

  • der Großflecken in Höhe Rathaus
  • der Kuhberg zwischen Kieler Straße und Gänsemarkt
  • die Straße Am Teich ab Kreuzung Kleinflecken/ Bahnhofstraße
  • die Christianstraße ab Am Alten Kirchhof

Alle genannten Straßen werden bis Montag, 12. Juni 2023, um 08:00 Uhr für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.

Auch der Linienbus- und Taxenverkehr kann in den genannten Bereichen an diesen Tagen aus verkehrlichen Gründen nicht zugelassen werden.

Wegen der Aufbauarbeiten für das Stadtfest wird der Radweg auf dem Großflecken bereits am Dienstag, 06. Juni 2023, 09:00 Uhr, gesperrt. Die Zufahrt zum Parkplatz C & A und ehemals Karstadt kann am Mittwoch nur aus Richtung Süden erfolgen. An den übrigen Tagen steht dieser Parkplatz nicht zur Verfügung.

Der Rathaus-Parkplatz ist von Freitag, 02. Juni 2023, bis Montag, 12. Juni 2023, um 18 Uhr voll gesperrt und bleibt den Rettungskräften und der Polizei vorbehalten.

Wegen des Wochenmarktes und des Holstenköstenlaufes am Freitag, 09. Juni 2023, ist der Kleinflecken komplett gesperrt.

Der Verkehr aus Richtung Süden wird über die Plöner Straße geleitet; aus Richtung Norden kann der Verkehr sowohl über die Rendsburger Straße, Friedrichstraße beziehungsweise über die Rendsburger Straße, Bismarckstraße, Kieler Straße abfließen.

Sinnvoller ist es allerdings, die Innenstadt weiträumig zu umfahren!

Der Anliegerverkehr aus Richtung Süden auf den Großflecken bis zum Nordkreisel und aus Richtung Norden auf den Kuhberg sowie für die Holstenstraße kann nur zu bestimmten Zeiten vormittags außerhalb der Veranstaltungen zugelassen werden. 

Darüber hinaus kann der Anliegerverkehr für den gesamten Veranstaltungsbereich nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung gestattet werden. Ausnahmegenehmigungen können bei der Stadt Neumünster, Abt. Straßenverkehrsangelegenheiten, Plöner Str. 27, Zimmer 104, während der Sprechzeiten oder Rufnummer 04321 942 2469 vorher beantragt werden.

Auf dem Großflecken steht der östliche Seitenstreifen am Donnerstag, Freitag und Sonnabend dem Lieferverkehr nur von 08:00 bis 10:00 Uhr zur Verfügung. An den übrigen Tagen der Holstenköste kann der Seitenstreifen nicht angefahren werden.

Für die Anlieferung von Waren für den Holstenköstenmarkt auf den verschiedenen Veranstaltungsflächen hat die Stadt Neumünster in diesem Jahr erneut Depotflächen für die Kraftfahrzeuge eingerichtet. Diese befinden sich hier:

  • Parkbuchten auf dem Kuhberg (zwischen  Kieler Straße und Gänsemarkt, die Fahrbahn ist freizuhalten)
  • Teilbereich des Parkplatzes Am Klostergraben
  • Parkplatz Waschpohl hinterer Parkstreifen vor dem Durchgang zum Großflecken.

Nur von diesen Depotstellen sind Warenanlieferungen zur Beschickung der Stände während der Veranstaltungszeiten selbst (Donnerstag ab 16 Uhr, Freitag ab 14 Uhr, Sonnabend ab 12 Uhr, Sonntag ab 10 Uhr) zulässig. Ein Befahren des gesperrten Teils des Großfleckens und des Kuhbergs ist nicht gestattet.

Während der Veranstaltungstage kann auch der Linienbus- und Taxenverkehr über den Großflecken und den Kuhberg nicht aufrechterhalten und muss umgeleitet werden. Ersatzhaltestellen werden für den Linienbusverkehr der SWN im vorderen Teil des Schleusbergs, im vorderen Teil der Wittorfer Straße und in der Kieler Straße gegenüber der Sparkasse Südholstein eingerichtet. Die Bushaltestellen im Haart (Caspar-von-Saldern-Haus), in der Christianstraße (Parkcenter) stadteinwärts und in der Straße Am Teich sowie auf dem Großflecken und Kuhberg können während dieser Zeit nicht bedient werden. Ersatztaxenstände befinden sich in der Plöner Straße/Höhe Rathaus und auf dem Großflecken/Höhe Rathaus am südlichen Kreisel.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Neumünster bittet um Verständnis für die notwendigen Sperrungen und weist zugleich auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel hin. Das Parkplatzangebot im Nahbereich des Großfleckens sollte vornehmlich auswärtigen Gästen vorbehalten bleiben. 

Die Absperrmaßnahmen sollen insgesamt einen geordneten Veranstaltungsablauf gewährleisten. Umso mehr gilt es, dass diese Beschränkungen auch von allen Autofahrern beachtet werden. Eine gezielte Überwachung wird dazu beitragen, das vorgegebene Ziel zu erreichen.

Wie jedes Mal zur Holstenköste muss nun auch in diesem Jahr der Wochenmarkt vom Groß- auf den Kleinflecken umziehen.

Die Wochenmarktbesucher werden am Dienstag, 06. Juni 2023, am Freitag, 09. Juni 2023, und am Sonnabend, 10. Juni 2023, auf dem Kleinflecken ihre Markteinkäufe erledigen können.

Auf dem Kleinflecken gilt dann ein absolutes Halteverbot. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes werden während der Holstenköste Straßen in der Innenstadt vom Rathaus bis zum Kuhberg gesperrt. Dies betrifft insbesondere auch Anwohner-Parkberechtigungen in den gesperrten Bereichen Am Klostergraben, Karstadt-Parkplatz und Holstenstraße, Fürsthof, Am Teich und den Parkplatz auf dem Großflecken hinter Hausnummer 46.

Die Stadt Neumünster bietet allen Inhabern eines Parkberechtigungsscheines beziehungsweise eines Parkplatzes auf dem abgesperrten und auch außerhalb der Veranstaltungszeiten nicht zugänglichen Veranstaltungsgeländes einen kostenlosen Ersatzparkplatz an. Dieser wird im City-Parkhaus in der Plöner Straße 27 in der Zeit von Mittwoch, 07. Juni 2023, ab 13:00 Uhr, bis Montag, 12. Juni 2023, um 12:00 Uhr zur Verfügung gestellt.

Die Parkkarte für das Parkhaus erhalten die Betroffenen ab Montag, 22. Mai 2023, im Neuen Rathaus, 2. Etage, Südflügel, im Zimmer 2.12 bei Frau Düll (Telefon 04321 942 2651). Bitte legen Sie hierfür Ihren Personalausweis und Ihren Parkberechtigungsschein oder Mietvertrag über einen angemieteten Parkplatz vor. Je Berechtigungsschein kann nur ein Parkausweis ausgegeben werden.

Bitte achten Sie darauf, dass der empfindliche Magnetstreifen des Parkausweises nicht in die Nähe Ihres Handys oder mit sonstigen Magneten in Berührung kommt.

Sie sind mir Ihrem Baby auf der Holstenköste? Und es muss gestillt werden? Oder die Windel muss gewechselt werden? Auf dem Großflecken in Höhe Rossmann und Klatsch-Palais wird eigens dafür eine Kinderwickelstation eingerichtet. Hier können die Kleinen gemeinsam mit ihren Eltern bei dem ganzen Kösten-Trubel etwas zur Ruhe kommen und versorgt werden.

In diesem Jahr wird die Kinderwickelstation erneut durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienzentrum Kinderschutzbund betreut.

Der dm-Drogerie Markt Neumünster stellt sich wiederholt als Sponsor zur Verfügung und stattet die Wickelstation mit den nötigen Dingen wie Windeln, Feuchttücher, Cremes und was man noch so braucht aus.

 

Im Rahmen der Holstenköste veranstaltet Stefan Moik in Rencks Park in Neumünster ein großes Fußballturnier zugunsten von ALS-Betroffenen. Am Samstag, 10. Juni 2023, findet der Toyota-Oswald-ALS-Cup statt. Schirmherr der Veranstaltung ist Ministerpräsident Daniel Günther.

Von 09:00 bis 17:30 Uhr wird viel geboten: Tombola, Dartfußball, Kletterwand, Hüpfburg für Kinder und Erwachsene, Vorführung von Nyge-Münster.

Um 09:15 Uhr wird nach der Begrüßung die E-Jugend vorgestellt, die von 09:30 bis 12.30 Uhr auf dem Platz im Park spielt. Die acht Herrenmannschaften (Ü40) treten von 14:00 bis 17:00 Uhr gegeneinander an. Es folgen die Siegerehrungen.

Zwischendurch werden Stadtpräsidentin Anna-Katharina Schättiger und Stadtsprecher Stephan Beitz Ansprachen halten.

Sie gehört zu den absoluten Highlights jeder Holstenköste: die ADAC-Veteranenfahrt, die seit 1975 vom MSC Neumünster veranstaltet wird. Zum 46. Mal startet sie nun am Sonntag, 11. Juni 2023, im Rahmen des Stadtfestes.

Aus organisatorische Gründen ist die Tour in diesem Jahr auf 120 Fahrzeuge begrenzt. Teilnehmen dürfen Autos und Motorräder bis Baujahr 2003. Es gibt zwei Gruppen: Oldtimer bis Baujahr 1993 und Youngtimer von Baujahr 1994 bis 2003. Die Gruppen sind aufgeteilt in Klassen, nach Autos und Motorrädern sowie Baujahren getrennt. Da beide Gruppen für ADAC-Meisterschaften gewertet werden, fahren sie nach Straßenkarte und haben gegebenenfalls leichte Orientierungsaufgaben zu bewältigen. 

Teilnehmer, die keinen sportlichen Anspruch haben und ausschließlich die Tour sowie die landschaftliche schöne Strecke genießen wollen, fahren in der Klasse "Touristik". Jeder Teilnehmer in dieser Klasse erhält einen Erinnerungspokal. Die drei Besten bekommen zusätzlich einen Klassensieger-Pokal.

Die Papier- und Technik-Abnahme der Autos beginnt um 07:00 Uhr beim Tierpark Neumünster in der Geerdtsstraße 100. Nach einem Frühstück und der Fahrerbesprechnung beginnt der Vorstart von 09:01 Uhr an. Um 09:16 Uhr starten die historischen Fahrzeuge am Gänsemarkt.

Und so sieht der Streckenverklauf aus: Start am Gänsemarkt (Vorstetlleung jeden Fahrzeugs durch Jürgen von Schassen), Freesenburg, Wasbek, Ehndorf, Padenstedt, Hardebek, Brokstedt, Borstel, Quarnstedt, Bad Bramstedt, Wiemersdorf, Armstedt, Hardebek, Brokenlande, Großenaspe, Boostedt, Neumünster-Wittorf, Gänsemarkt, Tierpark Neumünster. Im Ziel (Gänsemarkt) werden die ersten Fahrzeuge gegen 13:00 Uhr erwartet.

Wer die interessanten, sehenswerten Fahrzeuge noch einmal in Ruhe betrachten möchte, kann dies von 13:00 Uhr an auf dem Tierpark-Parkplatz machen.

Für die Teilnehmer der Veteranenfahrt wird ein Mittagessen im Bistrorant serviert. Anschließend beginnt gegen 16:00 Uhr die Siegerehrung.

Noch sind Plätze für die Veteranenfahrt frei (Stand: 22.05.2023). Informationen zur Anmeldung erteilt Hans-Peter Neufert, Telefon 0176 22165113, oder der MSC Neumünster im Internet.

Wie es gute Tradition ist, wird am Holstenkösten-Sonntag wieder der beliebte Innenstadt-Flohmarkt veranstaltet. „Der Flohmarkt wird weiterhin kostenfrei bleiben. Wir appellieren aber an die Vernunft der Flohmarktbeschicker, keine Rettungswege zuzubauen und Geschäftseingänge freizulassen“, so Stadtsprecher Stephan Beitz.

Die Stadt Neumünster weist ausdrücklich auf folgende Vorgaben hin:

  • An dem Flohmarkt am 11. Juni 2023 können sich nur Privatpersonen beteiligen. Gewerbliche Händler und Neuware sind nicht zugelassen.
  • Das Flohmarkt-Gelände ist ausschließlich begrenzt auf die Veranstaltungsfläche der Holstenköste vom Rathaus bis zum Kuhberg/Einmündung Kieler Straße.
  • Die Flohmarktstände – sie sind auf sechs Meter Breite beschränkt – dürfen am Sonntag, 11. Juni 2023, erst von 04:00 Uhr morgens an aufgebaut werden. Vorher werden keine Kraftfahrzeuge auf die Veranstaltungsfläche gelassen!
  • Die im vergangenen Jahr eingeführte Einbahnstraßenregelung hat sich bewährt. Daher ist die Einfahrt ausschließlich über den Rathaus-Kreisel, Südseite des Großfleckens, erlaubt. Nach dem Standaufbau sind die Fahrzeuge umgehend aus dem Veranstaltungsgebiet wegzufahren.
  • Die Holstenstraße ist den Kindern als Flohmarktfläche vorbehalten! Sie ist komplett für den Kfz-Verkehr gesperrt.

Dass diese Vorgaben auch eingehalten werden, wird die Stadt Neumünster bei Kontrollgängen prüfen. Sollten Stände außerhalb des genannten Innenstadtbereichs, insbesondere an der Plöner Straße und Brachenfelder Straße, aufgebaut worden sein, behält sich die Stadt Neumünster vor, von Platzverweisen Gebrauch zu machen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist diese Maßnahme unumgänglich, da unter anderem die Plöner Straße, Brachenfelder Straße, der Haart, die Altonaer Straße und Wittorfer Straße zu den Hauptumleitungsstrecken gehören.

Die Fahrzeuge zum Abbau der Flohmarktstände dürfen erst von 18:00 Uhr an von der Südseite am Rathaus auf die Veranstaltungsfläche fahren und werden dann über die Holstenstraße abgeleitet.

Rathaus-Parkplatz gesperrt

Der Parkplatz zwischen dem Neuen Rathaus und dem Stadthaus an der Brachenfelder Straße ist wegen der Holstenköste ab Donnerstag, 01. Juni, um 20:00 Uhr, bis einschließlich Montag, 12. Juni, um 18:00 Uhr, gesperrt.

Wer das absolute Halteverbot nicht einhält und sein Auto widerrechtlich dort parkt, wird kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Zufahrt für Anlieger zur Marktpassage bleibt gewährleistet.

Die anderen Flächen bleiben den Rettungskräften der Sanitätsdienste und der Polizei vorbehalten.