Schulpsychologischer Dienst der Stadt Neumünster
Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligte bei schulbezogenen Problemen.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis, ist kostenfrei und an keinen Dienstweg gebunden. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen
- Lehrkräftefortbildung
- Netzwerkarbeit
Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
- Beratungs- und Unterstützungsangebote auf einen Blick. (Flyer, PDF-Datei)
Ihre Ansprechpartnerinnen in der schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Neumünster:
Dipl.-Psychologin Gabriele Hampe
M.Sc.-Psychologin Anna Lena Laws
Jede Beratung beginnt zunächst mit einem persönlichen Telefonat. Bitte verabreden Sie über das Sekretariat einen Termin für ein erstes Telefongespräch mit der Schulpsychologin.
Anmeldung
Sekretariat
Nicole Ostmann
Beethovenstraße 15 - 19 • 24534 Neumünster
Telefon 04321 265 81 00
Telefax 04321 265 80 99
E-Mail
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass während der Schulferien keine Neuanmeldungen möglich sind. Nachrichten, die per Mail geschickt werden, können nur außerhalb der Ferienzeiten beantwortet werden.
Informationen zum Datenschutz
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Neumünster Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie bezüglich des Datenschutzes haben.