Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften
Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Großflecken 51-53 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 3530
E-Mail
Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt in folgenden Fällen ein:
- automatisch für ein Kind, dessen Mutter selbst noch minderjährig ist. Eine gerichtliche Anordnung durch das Gericht ist hierfür nicht erforderlich. Die Vormundschaft endet mit Volljährigkeit der Mutter.
- Für die Dauer eines Adoptionsverfahrens beantragt das Jugendamt beim Familiengericht die Einrichtung einer gesetzlichen Amtsvormundschaft.
Die bestellte Amtsvormundschaft kann für ein Kind gerichtlich angeordnet werden, wenn die Eltern tatsächlich nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben.
Im Rahmen einer Amtspflegschaft werden nur Teile der elterlichen Sorge durch Gerichtsbeschluss entzogen. Der Amtspfleger kann aber auch für besondere Wirkungskreise vom Gericht bestellt werden, z.B. zur Vertretung des Minderjährigen in Strafverfahren oder in Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung.
- Broschüre "Dein Vormund vertritt dich" (PDF-Datei)
Das Dienstgebäude der Amtsvormundschaft befindet sich im
1. Obergeschoss in der Marktpassage
Großflecken 51 - 53
24534 Neumünster.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrer persönlichen Vorsprache in der Amtsvormundschaft telefonisch einen Termin (siehe Ansprechpartner/-innen)!
Ansprechpartner/-innen
Telefax 04321 942 3530
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Kommissarische Arbeitsgruppenleitung
Johanna Adamczak
Telefon 04321 942 3518
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Ansprechpartner/-innen | |
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Imke Bayer-Hesse Telefon 04321 942 2271 | |
Anja Tuband Telefon 04321 942 2723 | |
Kirsten Pahl Telefon 04321 942 2231 | |
Angelika Junkuhn Telefon 04321 942 2719 | |
Jens Richter Telefon 04321 942 2336 | |
Alexandra Dunst Telefon 04321 942 2719 | |
Johanna Friederike Stein Telefon 04321 942 2231 |