Beistandschaften
Allgemeiner Sozialer Dienst
Plöner Straße 2 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 2744
E-Mail
Wir bieten für folgende Bereiche kostenfreie Unterstützung an:
- Unterhalt
Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes wird berechnet und gegebenenfalls auch gerichtlich durch uns geltend gemacht.
Wir setzen diesen Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
Eine Beratung des unterhaltspflichtigen Elternteils kann von uns aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht erfolgen!
Für junge Volljährige (18 bis 21 Jahre) bieten wir eine Beratung an. Wir berechnen auf Antrag den Unterhaltsanspruch, den Sie gegen Ihre Eltern haben und fordern Ihre Eltern auf Wunsch schriftlich zur Zahlung des Unterhalts an Sie auf.
- Vaterschaftsfeststellung
Wir unterstützen Sie bei der Feststellung der Vaterschaft zu Ihrem Kind und nehmen Kontakt zu dem von Ihnen benannten Vater auf. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung durch Beurkundung, so stellen wir einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht und vertreten das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Sorgeerklärung
Wir beraten Sie in rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung und beurkunden diese.
Wir bescheinigen der alleinsorgeberechtigten Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. "Negativbescheinigung").Beurkundung
Für Beurkundungen ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich!
Wir beurkunden unter anderem:
> Vaterschaftsanerkennung
> Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
> Mutterschaftsanerkennung
> Unterhaltsverpflichtung
> Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Ihres minderjährigen Kindes sowie für die Vaterschaftsfeststellung können Sie bei uns eine Beistandschaft einrichten lassen.
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, soweit beiden Elternteilen die gemeinsame elterliche Sorge zusteht
Wenn Sie in Neumünster wohnen, stellen Sie den Antrag bitte persönlich bei uns im ASD, Arbeitsgruppe Beistandschaften. Soweit Sie nicht in Neumünster wohnen, stellen Sie den Antrag bitte bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt. Bringen Sie zur Antragstellung, soweit vorhanden, bitte folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- bestehenden Unterhaltstitel in vollstreckbarer Ausfertigung (Original)
- evtl. Scheidungsurteil
- Ihren Personalausweis
Informative Links:
Ansprechpartner/-innen
Abteilungsleiterin
Frau Schmidt
Telefon 04321 942 2717
E-Mail
Arbeitsgruppenleiter
Herr Döring
Telefon 04321 942 2339
E-Mail
Unterhaltsangelegenheiten und Vaterschaftsfeststellung
(Zuständig nach dem Nachnamen des Kindes)
A, I - Q | Frau Schönberg Zimmer 215 Telefon 04321 942 2334 |
B | Herr Döring Zimmer 216 Telefon 04321 942 2339 |
C - H | Frau Jauer Zimmer 209 Telefon 04321 942 2347 |
R - Z | Frau Argens Zimmer 215 Telefon 04321 942 2242 |
Urkunden und Vaterschaften
Frau Koop
Zimmer 211
Telefon 04321 942 2126
Buchhaltung
Frau Willich
Zimmer 228
Telefon 04321 942 2515
Öffnungszeiten | |
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Dienstag und Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag zusätzlich | 14:30 bis 17:30 Uhr |
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Beurkundungen nur nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 04321 942 2126.