Fundbüro der Stadt Neumünster

Fundsachen können während der Öffnungszeiten ohne einen Termin abgegeben, nachgefragt oder abgeholt werden. Dazu bitte im Wartebereich ein Ticket ziehen.

Das Fundbüro ist Anlaufstelle für alle Fundsachen im Stadtgebiet von Neumünster. Hier werden die Fundsachen gesammelt, registriert und – wenn möglich – dem Eigentümer zurückgegeben. Sie können entweder persönlich vorbeischauen oder auch gerne telefonisch Informationen über unsere Fundsachen erhalten. Die rechtlichen Grundlagen zum Fundrecht finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Ausnahme:
Fundfahrräder bitte vorher telefonisch anmelden – ► siehe unten!

Das Fundbüro ist Bestandteil des Bürgerbüros und befindet sich am Kuhberg 18 (ab 27.11.2023).

Telefon Fundbüro 04321 942 2400

Öffnungszeiten

montags08:00 bis 11:45 Uhr
dienstags08:00 bis 13.45 Uhr
mittwochsgeschlossen
donnerstags08:00 bis 11:45 Uhr
14:30 bis 17:15 Uhr
freitags08:00 bis 11:45 Uhr

 

Fundfahrradraum

Der Fahrradraum im City-Parkhaus (Plöner Straße 25 - 27) hat jeden Mittwoch von 12:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Die Ausstellung einer Verlustbescheinigung eines Fahrrades für die Versicherung erfolgt weiterhin erst nach telefonischer Rücksprache unter der Telefonnummer 04321 942 2383.

Das Fundbüro für Fahrräder befindet sich im City-Parkhaus, Plöner Straße 25 - 29, Einfahrt Kfz-Zulassungsstelle.
Geöffnet ist es immer mittwochs von 12 bis 15 Uhr.

Telefonische Auskunft
Alexandra Kerberg
Telefon 04321 942 23 83

Nennen Sie Marke oder Rahmennummer Ihres vermissten Fahrrades.

Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro der Stadt Neumünster melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke).
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.
Die Fundsachen werden beim Fundbüro der Stadt Neumünster erfasst. Dort wird versucht, den Eigentümer oder die Eigentümerin zu ermitteln. In vielen Fällen ist dieses jedoch nicht möglich. Im Fundbüro werden Verzeichnisse über die Fundsachen geführt, damit auf Nachfrage eine Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer oder die Eigentümerin möglich ist.
Fundsachen geben Sie bitte direkt beim Fundbüro ab oder melden den Fund formlos an.

Sollten Sie in Neumünster etwas verloren haben, können wir Ihnen vielleicht helfen. Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro abgegeben oder angezeigt.
Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren), informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.
Denken Sie bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat.
Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache im Fundbüro empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in Massen gefunden werden (Brillen, Kleidung etc.). Ihren Schlüssel finden Sie vielleicht an unserem Schlüsselbrett!
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.
Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

Fundbüro Stadtverkehr der SWN

Sollten Sie etwas im Bus oder an einer Bus-Haltestelle verlieren, so lohnt es sich, beim Fundbüro der Stadtwerke Neumünster (SWN) nachzufragen.

Telefon 04321 202 122