Winterdienst
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Hinweise für Neumünster:
Sie wollen eine Anzeige wegen des Verstoßes der Reinigungspflicht im Rahmen des Winterdienstes machen?
Dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten, Telefon 04321 942 2383.
Zuständige Stellen
Stadtentsorgung des TBZ Neumünster
Niebüller Straße 90, 24536 Neumünster
+49 4321 942-2921
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr