Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis
Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 21a Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.5 (VwGebV)
Anträge / Formulare
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Firmenname und -sitz,
- gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
- gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
- Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
- Nachweis der Fachkunde,
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
Zuständige Stellen
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Großflecken 63, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2521
ÖffnungszeitenMontag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Mitarbeiter
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke