Waffenhandel: Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition
Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
- Sie weisen die erforderliche Fachkunde nach.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis / Waffenhandelserlaubnis / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß §§ 21 Abs. 1, 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass,
- ausgefülltes Antragsformular,
- Nachweis der Zuverlässigkeit,
- Nachweis der persönlichen Eignung,
- Nachweis der Fachkunde,
- Gewerbeanmeldung.
Soweit bereits vorhanden, sollten Sie auch die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten nachweisen können.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren liegen zwischen 300,00 Euro und 3.000,00 Euro. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber/die Erlaubnisinhaberin die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Der Erlaubnisinhaber/die Erlaubnisinhaberin hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
- § 21 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.2 (VwGebV).
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Was sollte ich noch wissen?
Bei in der Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Zuständige Stellen
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Großflecken 63, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2521
ÖffnungszeitenMontag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Mitarbeiter
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke