Waffen oder Munition einem EU-Ausländer überlassen: Anzeige
Wenn Sie im EU-Ausland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Überlassung ist unverzüglich anzuzeigen. Wenn Sie Inhaber/in einer allgemeinen Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition sind (§ 31 Abs. 2 WaffG) ist eine Überlassung vorher bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
§§ 31, 34 Waffengesetz (WaffG).
Zuständige Stellen
Bundeskriminalamt (BKA)
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke