Umsatzsteuerbefreiung
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor, die jeweils an in § 4 Umsatzsteuergesetz genannte Voraussetzungen geknüpft sind.
Von der Umsatzsteuer befreit werden können zum Beispiel:
- kulturelle Einrichtungen,
- allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen oder
- Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihr zuständiges Finanzamt.
Dort erfahren Sie auch, ob gegebenenfalls Bescheinigungen anderer Behörden notwendig sind.
Rechtsgrundlage
§§ 4 ff. Umsatzsteuergesetz (UStG).
Zuständige Stellen
Finanzamt Neumünster
Bahnhofstraße 9 , 24534 Neumünster
+49 4321 496-189
ÖffnungszeitenMo - Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr,
Do: 14:00 - 17:00 Uhr,
Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.