Sozialhilfe: Hilfe zur Pflege
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger (wie zum Beispiel Pflegekassen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger), nachrangig.
Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und diese körperlichen, kognitiven oder psychische Beeintächtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren können.
Die Hilfe umfasst:
- Häusliche Pflege,
- Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen,
- Hilfsmittel,
- Teilstationäre Pflege,
- Kurzzeitpflege,
- Verhinderungspflege und
- stationäre Pflege.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§§ 61 bis 66 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Zuständige Stellen
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Großflecken 59, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2525
Öffnungszeiten- Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über die zentrale Information in den Rathaus-Arkaden.
Mitarbeiter
Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2525
ÖffnungszeitenTermine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro (Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden).
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.