Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Blindenhilfe
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine vom Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Die Blindenhilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII zählt zur Hilfe in anderen Lebenslagen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
Hinweise für Neumünster:
Termine im Bürgerbüro können Sie nur in der "Zentralen Information in den Rathaus-Arkaden" (nicht im alten Rathaus!) vereinbaren:
Telefon 04321 942 2593
Telefon 04321 942 2250
Telefon 04321 942 2738
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX),
- Nachweise zu Einkommen und Belastungen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 72 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Was sollte ich noch wissen?
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem schleswig-holsteinischen Landesblindengeldgesetz.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Zudem steht Ihnen eine Selbsthilfeorganisation sehbehinderter und blinder Menschen in Schleswig-Holstein als Ansprechpartner zur Verfügung, der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH e. V.).
Zuständige Stellen
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2488
ÖffnungszeitenBürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Mitarbeiter
Grundsicherung im Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Großflecken 59, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2525
Öffnungszeiten- Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über die zentrale Information in den Rathaus-Arkaden.