Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 71 Sozialgesetzbuch (SBG) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Zuständige Stellen
Abteilung Pflege und Senioren der Stadt Neumünster
Großflecken 71, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2086
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen