Schlichtungsausschuss für Berufsausbildungsstreitigkeiten
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können bei den einzelnen Kammern Schlichtungsausschüsse gebildet werden.
Diese sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes anzurufen. Sie fällen am Ende des Verfahrens einen so genannten Schlichtungsspruch, gegen den anschließend Widerspruch beim Arbeitsgericht eingelegt werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
§ 79 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Aus ihm muss hervorgehen, warum was erreicht werden soll (Antragsbegehren und Begründung).
Gegebenenfalls sollten Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind (zum Beispiel Abmahnungen, Kündigungsschreiben) beigefügt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Schlichtungsausschüssen für Berufsausbildungsstreitigkeiten finden Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).
Zuständige Stellen
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12 , 23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 1506-180
ÖffnungszeitenAnsprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Verkehrsverbindnungen
Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Parkplätze
Parkplatz
Zufahrt über Fischergrube.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2 , 24103 Kiel
+49 431 5194-234
ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Verkehrsverbindnungen
Lorentzendamm (KVG Linien 11+91+501+502+701+900+901)
Parkplätze
Parkplatz
Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Behindertenparkplatz
IHK zu Kiel - Tiefgarage
Parkplatz
Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 939-126
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d , 24114 Kiel
+49 431 5 70 49-10
ÖffnungszeitenMo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 9391-26
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17 , 24768 Rendsburg
+49 4331 9453-199
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75 , 24105 Kiel
+49 431 57935-20
Öffnungszeitenmontags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h