Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des ÖPNV im Land beauftragt wurde.
Rechtsgrundlage
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Zuständige Stellen
Stadtplanung und Erschließung der Stadt Neumünster
Brachenfelder Straße 1-3, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2648
ÖffnungszeitenDienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache