Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 63 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 67 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 69 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 68 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Rechtsgrundlage
§§ 63, 67 - 69 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Zuständige Stellen
Bauaufsicht der Stadt Neumünster
Brachenfelder Straße 1-3, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2624
ÖffnungszeitenBesprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr