Meldebestätigung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
Zuständige Stellen
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2488
ÖffnungszeitenBürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.