Kindertagesbetreuung
Formen der Kindertagesbetreuung sind Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen) und Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).
Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Anmeldung selbst erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt beziehungsweise Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (zum Beispiel Gemeinde, Kirchen) festgesetzt. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).
Was sollte ich noch wissen?
Die genannten zuständigen Stellen können Ihnen auch Auskunft zu Tagespflegepersonen (auch bekannt als "Tagesmutter") geben.
Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auch auf den Internetseiten des Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Zuständige Stellen
Kindertagesstätten der Stadt Neumünster
Großflecken 72, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2755
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung