Jagdsteuer
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Hinweise für Neumünster:
Es fallen keine Jagdsteuern an.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Zuständige Stellen
Abteilung Steuern und Abgaben der Stadt Neumünster
Großflecken 59, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2388
ÖffnungszeitenMontag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen